Adventsinformation - Sammeln im Wald

Korb mit gesammelten Tannenzweigen
Handstrauß an Tannenzweigen Bildnachweis: Kreisforstamt

Gerade in der Vorweihnachtszeit zieht es viele Menschen in den Wald um dort Moos für die heimische Krippe oder Flechtmaterial für den Adventskranz zu sammeln. Hierbei gibt es einige Dinge zu beachten, denn manche Arten sind geschützt und dürfen nicht einfach gesammelt werden, auch nicht für den privaten Gebrauch.

Besonders geschützte Pflanzen (im Anhang zur Bundesartenschutzverordnung aufgeführt) dürfen nicht gesammelt werden. Hierzu zählen z.B. die Stechpalme, welche besonders in Seenähe häufig vorkommt sowie Hainmoose oder die bei uns eher selten zu findenden Weißmoose.
Andere beliebte Arten z.B. Mistel fallen lediglich unter den „allgemeinen Artenschutz“ und dürfen in geringen Mengen, für den persönlichen Bedarf, pfleglich entnommen werden. Gleiches gilt auch für Zweige von Bäumen von welchen maximal ein Handstrauß mitgenommen werden darf. Hier gilt es zu beachten, keine gepflanzten Bäumchen zu „beernten“ und nicht den Gipfeltrieb abzuschneiden.
Bevor Sie mit dem Sammeln beginnen, sollten Sie sich auch darüber informieren, ob Sie sich z.B. in einem Naturschutzgebiet befinden. Hier dürfen Wege oftmals nicht verlassen werden und auch das Sammeln von Pflanzen oder Pflanzenteilen kann verboten sein.
Gewerbliche Sammler benötigen neben der Zustimmung des Waldeigentümers immer auch eine Genehmigung der Forst- und Naturschutzbehörden.