Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich der Erklärung

Das Landratsamt Konstanz ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1
des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unter diesen Domains veröffentlichen Inhalte:

Sie gilt nicht für Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden oder für verlinkte
externe Webseiten außerhalb des Einflussbereichs des Landratsamts Konstanz.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die mobile Anwendung ist nicht mit mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Hinweis zu zukünftigen Verbesserungen

Alle bestehenden Barrieren, die nicht kurzfristig behoben werden können, werden im Rahmen
des Relaunchs der Website (geplant für Januar 2027) behoben. Bis dahin steht Ihnen Personalrat
und Schwerbehindertenvertretung Martin Hugger für Unterstützung zur Verfügung.

Die Punkte

  • Kontrastverhältnis von Text zu Hintergrund,
  • irreführende oder nicht ausreichend beschreibende Seitentitel
  • und eindeutige Linkbeschreibungen auf der Webseite

werden voraussichtlich bis 30. September 2025 behoben sein.

Nicht barrierefreie Inhalte

Das Landratsamt Konstanz bemüht sich, die Vorgaben zu erfüllen und verpflichtet sich,
fortlaufend an der Erhaltung und insbesondere der Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Webseite

  • Inhalte, die keine Texte sind, wie zum Beispiel Grafiken und Bilder, müssen mit einem
    Alternativtext versehen sein. Diese Anforderung ist nicht vollständig gewährleistet.
  • Die Anforderungen an das Kontrastverhältnis von Text zu Hintergrund sind nicht erfüllt.
  • Die zur Verfügung gestellten Sprunglinks funktionieren und/oder sind nicht sinnvoll eingesetzt.
  • Seitentitel der Webseite oder von Dokumenten fehlen oder sind nicht ausreichend beschreibend.
  • Die Anforderungen an Linkbeschreibungen sind nicht erfüllt.
  • Die Anforderungen an die verwendete Programmiersprache (Quellcode) ist nicht fehlerfrei.
  • Auf der Startseite der Webseite sind nicht alle Informationen in Leichter Sprache bereit gestellt.
  • Die Anforderung von barrierefreien Dokumenten (UA-konform) ist nicht erfüllt.
  • Die Barrierefreiheitserklärung auf der Webseite ist unvollständig und nicht aktuell.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 4 Absatz 2 wurde zuletzt am 10. Juni 2025 überarbeitet.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 4 Absatz 2 wurde zuletzt am 21. März 2024 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf Barrieren auf unserer Website stoßen und Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter:

Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Schwerbehindertenvertretung
Martin Hugger
T. +49 175 262-5479
Martin.Hugger@LRAKN.de


Bitte geben Sie bei Anfragen möglichst genau an, auf welchen Inhalt oder welche Funktion Sie sich
beziehen. Dazu nennen Sie bitte die betroffene Seite (Link) und beschreiben das Problem möglichst genau.

Wir bemühen uns, eine Lösung für Sie zu finden.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns
unter der unter Rückmeldungen und Kontaktangaben genannten Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Erhalt Ihrer Anfrage
antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

T. +49 711 123-39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Auffindbarkeit der Erklärung

Der Link zu dieser Erklärung befindet sich auf jeder Seite der Website am oberen rechten Rand unter der
Bezeichnung Barrierefreiheit. Dort finden Sie auch Informationen zu Leichter Sprache und Gebärdensprache.