
Leistungsgewährung
Asylbewerber können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wenn sie zum Personenkreis gem. § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gehören.
Diese umfassen: Grundleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts.
Die Leistungen nach dem AsylbLG dienen der Sicherstellung des Lebensunterhalts insbesondere von Asylbewerbern und Duldungsberechtigten.
Weitere Informationen:
- Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG (PDF / 233 KB)
- Anhang Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG (PDF / 177 KB)
- Merkblatt: Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG (PDF / 89 KB)
- Merkblatt: Bildungs- und Teilhabepaket (PDF / 82 KB)
- Anlage zum Antrag auf Übernahme der Kosten für eintägigen Ausflug/mehrtägige Klassenfahrt (PDF / 21 KB)
- Bestätigung der Schule zum Antrag auf eine notwendige Lernförderung (PDF / 22 KB)
- Antrag auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe (§ 6 AsylbLG) (PDF / 7 KB)
- Mieterfragebogen (PDF / 492 KB)
- Übersicht Mietobergrenzen (PDF / 486 KB)
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (PDF / 134 KB)
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Amt für Migration und Integration
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
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