Leistungsgewährung

Asylbewerber können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wenn sie zum Personenkreis gem. § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gehören.
Diese umfassen: Grundleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts.

Die Leistungen nach dem AsylbLG dienen der Sicherstellung des Lebensunterhalts insbesondere von Asylbewerbern und Duldungsberechtigten. 

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