
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Das Amt für Kinder, Jugend und Familien des Landkreises Konstanz ist öffentlicher Träger der Jugendhilfe und versteht sich als moderner Dienstleister, der Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern in ihren unterschiedlichen Lebenslagen berät und unterstützt.
Wir bieten eine breite Palette von vorbeugenden und familienunterstützenden Angeboten von den Frühen Hilfen über Ehrenamtsprojekte und Jugendarbeit bis zur Beratung und weiterer Unterstützung für Familien in schwierigen Lebenssituationen.
Wir sorgen außerdem aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn diese in Ihrer Entwicklung gefährdet sind.
Das Amt gliedert sich in folgende Referate:
Aktuell: Jugendschöffenwahl 2023
Der Kreisjugendhilfeausschuss des Landkreises Konstanz hat die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke des Landkreises Konstanz aufgestellt.
Die Vorschlagslisten lagen bis einschließlich Freitag, 14. Juli 2023 zur öffentlichen Einsicht aus.
Etwaige Einsprüche sind bis spätestens 21. Juli 2023 an das Landratsamt Konstanz, Kreistagsgeschäftsstelle, Benediktinerplatz 1 in 78467 Konstanz zu richten.
Die Arbeit der Jugendschöffen
Am 31.12.2023 endet die Amtszeit der 2018 gewählten Jugendschöffen. Anders als bei den Erwachsenen-Schöffen, ist es nach § 35 Abs.1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) die Aufgabe des Jugendhilfeausschusses, nicht des jeweiligen Gemeinderates, die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen aufzustellen. Diese Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen (§ 36 Absatz 4 Satz 1 GVG).
Aus dem Kreis der von Kommunen und Institutionen vorgeschlagenen Personen oder Personen, die sich selbst beworben haben stellt der Jugendhilfeausschuss seine Vorschlagsliste auf. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.
Das Amt des Jugendschöffen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein (§ 35 Abs. 2 Satz 2 JGG).In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind.
Zum Amt des Jugendschöffen unfähig sind
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
Zum Amt des Jugendschöffen sollen unter anderem nicht berufen werden
- Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) vollenden würden;
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
Möglichst verzichten sollten Sie darauf, Personen vorzuschlagen, bei denen vorauszusehen ist, dass sie die Berufung ablehnen werden. Ablehnungsberechtigt sind neben Mitgliedern der Parlamente und Angehörigen bestimmter Berufsgruppen unter anderem:
- Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert;
- Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an vierzig Tagen erfüllt haben, sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind;
- Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert;
- Personen, die das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden;
- Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.
Aufgaben:
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Beistand- und Vormundschaften
- Kindertagesbetreuung
- Unterhaltsvorschuss
- Fachdienst Kinder und Jugendhilfe
- Fachdienst Pflegekinder
- Adoptionsvermittlungsstelle
- Psychologische Beratungsstellen
- Jugendhilfeplanung
- Jugendhilfe im Strafverfahren
- Sozialraummanagement
- Ehrenamtsprojekte
- Fachdienst Frühe Hilfen
- Kreisjugendreferat
- Kinder-und Jugendbeteiligung
- Jugendschutz gemäß § 72a SGB VIII
- Kreiszuschüsse zu Maßnahmen der Jugendpflege
- Regionales Demokratiezentrum Konstanz
- Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen
- Förderung der Familienberatung
Weitere Informationen:
- Broschüre: Was Jugendämter leisten: Fragen und Antworten in verschiedenen Sprachen
- Was Jugendämter leisten – leichte Sprache (PDF / 1 MB)
- Was Jugendämter leisten – Fragen und Antworten (deutsch) (PDF / 720 KB)
- Was Jugendämter leisten – Fragen und Antworten (englisch) (PDF / 1 MB)
- Was Jugendämter leisten – Fragen und Antworten (ukrainisch) (PDF / 1,2 MB)
- Was Jugendämter leisten – Fragen und Antworten (arabisch) (PDF / 451 KB)
- Was Jugendämter leisten – Fragen und Antworten (türkisch) (PDF / 436 KB)
- Was Jugendämter leisten – Fragen und Antworten (russisch) (PDF / 588 KB)
- Was Jugendämter leisten – Fragen und Antworten (französisch) (PDF / 516 KB)
Kontakt
Amtsleitung:
Ariane Krimmel
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Landratsamt Konstanz
Otto-Blesch-Straße 49/51
78315 Radolfzell
Lage
T. +49 7531 800-2700
F. +49 7531 800-2399
Jugendamt@LRAKN.de
Amt für Kinder, Jugend und Familie - Außenstelle Singen
Landratsamt Konstanz
Maggistr. 7
78224 Singen
Lage
T. +49 7531 800-2800
F. +49 7531 800-2829
Jugendamt@LRAKN.de