Generalistische Pflegeausbildung im Landkreis Konstanz

Ab dem 01. Januar 2020 tritt das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) der generalistischen Pflegeausbildung in Kraft. Durch dieses Gesetz werden die bisher getrennt gehaltenen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt. Diese Umstrukturierung stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen, welche im Landkreis Konstanz aktuell gemeinsam angegangen werden.

Die neuaufgestellte Ausbildung enthält Praxisbausteine aus dem gesamten Pflegespektrum – vom Krankenhaus über die stationären Pflegeeinrichtungen bis hin zu den ambulanten Pflegediensten, sowie die speziellen Bereiche der Pädiatrie und Psychiatrie. Entsprechend breit gefächert sind die beruflichen Tätigkeitsfelder für die neuen Pflegefachkräfte – denn moderne, sich wandelnde Versorgungsstrukturen und die demografische Entwicklung erfordern eine übergreifende pflegerische Qualifikation. In den Krankenhäusern steigt der Anteil älterer, demenziell veränderter Patienten, im Altenpflegebereich nimmt der medizinische Behandlungsbedarf der Betroffenen zu. Die neue, generalistische Pflegeausbildung soll daher auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften selbst damit zugleich wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen.

Ausbildungsinhalte

Die Pflegeausbildung setzt sich neben den zusätzlichen Schulzeiten im Blockmodell aus folgenden Praxiseinsätzen zusammen:

Erstes und zweites Ausbildungsjahr   
Orientierungseinsatz                                                      400h
Pflichteinsatz in der stationären Akutpflege  400h
Pflichteinsatz in der stationären Langzeitpflege            400h
Pflichteinsatz ambulante Pflege   400h
Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung 120h
Drittes Ausbildungsjahr  
Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung 120h
Vertiefungseinsatz                                                          500h
Wahleinsatz                                                                     80h
Stunden zur freien Verteilung    80h


Durch diese Vielfalt kann gewährleistet werden, dass die Auszubildenden den Pflegeberuf in seiner ganzen Breite kennenlernen – viele Auszubildende entdecken erst durch die eigenen Erfahrungen in den Bereichen ihre persönliche Neigung und den Spaß in einer bestimmten fachlichen Richtung. Damit stehen diesen Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen.

Infografik - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2017)
Infografik: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2017)

Die ersten beiden Lehrjahre laufen schulisch so wie praktisch generalistisch ab, unabhängig vom Träger der praktischen Ausbildung, somit der „Stammeinrichtung“. Möglich bleibt eine Spezialisierung in den Bereichen der Altenpflege und Kinderkrankenpflege im dritten Ausbildungsjahr, oder aber die Fortführung der generalistischen Pflegeausbildung welche zur Pflege aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen befähigt. Die Entscheidung gegen eine Spezialisierung schließt das Arbeiten in den Bereichen der Alten- und Kinderkrankenpflege nicht aus. Der generalistische Berufsabschluss ist, im Gegensatz zu einer Spezialisierung, in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt. Dieses Wahlrecht steht allein dem Auszubildenden selbst zu. 2025 wird die Schwerpunktwahl bundesweit evaluiert und geprüft ob das Wahlrecht weiterhin bestehen bleibt.

Pflegeschulen

Ausbildungsverbund Landkreis Konstanz

Um als Ausbildungsbetrieb (Träger der praktischen Ausbildung) alle Pflichteinsätze der Ausbildung gewährleisten zu können, wäre eine Vielzahl an Einzelkooperationsverträgen mit Einrichtungen nötig, die Bereiche der Ausbildung abdecken, welche selbst nicht abgedeckt werden können, sowie mit mindestens einer Pflegeschule.

Um dieses Vertragswirrwarr zu umgehen wird im Landkreis Konstanz mittels einem Verbundvertrag der "Ausbildungsverbund Landkreis Konstanz" gebildet. Der Ausbildungsverbund besteht aus Trägern der praktischen Ausbildung, Trägern weiterer Praxiseinsatzstellen und den Pflegeschulen, somit aus allen Akteuren die an der Pflegeausbildung beteiligt sein können. Der Ausbildungsverbund vereinfacht und gewährleistet eine gute Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen, gibt Rahmenbedingungen vor und stärkt das Miteinander – denn zukünftig bilden die Einrichtungen die Auszubildenden im Verbund gemeinsam aus. 

Folgende Einrichtungen sind vertreten:

Übersichtskarte der Einrichtungen im Landkreis Konstanz

Die gemeinsamen Ziele und Leitlinien des Ausbildungsverbund Landkreis Konstanz

  • Unser übergeordnetes Ziel ist eine qualitativ hochwertige Pflegeausbildung, theoretisch sowie praktisch, welche die Verbundpartner stets gemeinsam hinterfragen, weiterentwickeln, vorantreiben und bestmöglich umsetzen.
  • Das Miteinander wird im Ausbildungsverbund Konstanz großgeschrieben. Unser Miteinander beruht auf gegenseitigem Respekt, Verantwortungsgefühl, Ehrlichkeit, ständiger Kommunikation und Transparenz. Mögliche Probleme oder Missverständnisse werden direkt angesprochen – nur so kann eine gute Zusammenarbeit funktionieren.
  • Jeder Auszubildende in der Pflegeausbildung ist individuell und hat eine eigenständige Persönlichkeit mit verschiedenen Fertig- und Fähigkeiten – diese werden von uns als Verbundpartnern zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung respektiert, geachtet und stets gefördert.
  • Der Ausbildungsverbund repräsentiert gemeinsam mit uns als Verbundpartner, sowie den Auszubildenden in jeder Hinsicht eine Vielfalt – kulturell, qualitativ und pflegerisch.

(Stand: Februar 2020)

Die Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung

Die Finanzierung der Pflegeausbildung verändert sich in einigen Punkten, wodurch zukünftig insgesamt mehr Geld im System sein wird. Dies wirkt sich auch auf das Ausbildungsgehalt der Auszubildenden aus – Ziel ist es unter anderem eine angemessene Ausbildungsvergütung schaffen.

Die Kosten der Pflegeausbildung ab 2020 werden über einen Ausgleichsfonds finanziert, welcher auf Landesebene organisiert und verwaltet wird. In Baden-Württemberg ist hierfür der Ausbildungsfonds Baden-Württemberg zuständig.

Die Finanzierung wird dabei über ein Umlageverfahren gewährleistet. Das Land, die Pflegeversicherung, sowie alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bezahlen in den Fonds ein. Finanzielle Mittel erhalten allerdings anschließend allein die Träger der praktischen Ausbildung (TpA) und die Pflegeschulen. Durch das Umlageverfahren werden somit ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen.

Die Gelder, die der Träger der praktischen Ausbildung zur Finanzierung der Ausbildung erhält, setzen sich aus zwei Bausteinen zusammen – der Ausbildungspausschale und der Mehrkostenvergütung.

Ausbildungspauschale
Die Ausbildungspauschale bezieht sich auf die Kosten der praktischen Ausbildung. Die Pauschale wird pro Azubi pro Ausbildungsjahr (Auszahlung pro Monat) ausbezahlt und variiert dabei je nach Einrichtungsart des Trägers der praktischen Ausbildung. Folgende Pauschalen sind für die kommenden Jahre festgesetzt:

Tabelle zur Ausbildungspauschale

In der Finanzierungsverordnung Anlage 1 ist übersichtlich dargestellt für welchen Zweck die Gelder vorgesehen sind. (§3 PflAFinV i.V. mit Anlage 1) Hierbei liegt der Schwerpunkt insbesondere auf der Praxisanleitung, auf deren Refinanzierung.

Mehrkostenvergütung
Zusätzlich zur Ausbildungspauschale erhalten die Träger der praktischen Ausbildung die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung ihrer Azubis refinanziert – der Teil der Ausbildungsvergütung, dem keine verwertbare Arbeitsleistung des Azubis entgegensteht. Hierbei wird die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr komplett aus dem Ausbildungsfonds refinanziert. Im zweiten und dritten Lehrjahr greift je nach Einrichtungsart der folgende Anrechnungsschlüssel:                           
Stationär 1 : 9,5
Ambulant 1 : 14
Dieser Anteil wird über die Pflegeleistungen refinanziert, die übrigen „Mehrkosten“ werden erneut durch den Ausbildungsfonds gedeckt.

Beispielrechnung Ambulanter Dienst:
Eine examinierte Pflegekraft verdient 2 500€ brutto im Monat. Aufgrund des Anrechnungsschlüssel ergibt sich folgende Rechnung: 2 500€ / 14 = 179€. 179€ werden somit über die Pflegeleistungen refinanziert (bleiben beim TpA).

Zentrale Koordinierungsstelle

Durch die vielfältigen Einsätze während der Ausbildung erhöht sich der Aufwand der Ausbildungsorganisation und Ausbildungsplanung auf Seiten der Einrichtungen. Um die Einrichtungen und Pflegeschulen bei der Umsetzung der Ausbildungsreform zu unterstützen, wurde im Landkreis Konstanz im August 2019 mit Carolin Rheinberger eine zentrale Koordinierungsstelle beim Landratsamt eingerichtet.

Aktuelle Aufgabenbereiche der Koordinierungsstelle sind:

  • Anlaufstelle bei Fragen und Anregungen rund ums Thema Generalistik für Ausbildungsinteressierte sowie für Einrichtungen
  • Unterstützung bei der individuellen Umsetzung der Generalistik
  • Einsatzplanung aller zukünftigen Azubis im Landkreis Konstanz
    - Erstellung der Ausbildungspläne, welche den zeitlichen Ablauf der Ausbildung darstellen
    - Fortlaufende Anpassung der Ausbildungspläne
  • Bestandsaufnahme der aktuellen Ausbildungssituation im Landkreis
    - Auszubildendenzahlen und Kapazität der Praxiseinsatzstellen
  • Gewinnung weiterer Praxiseinsatzstellen für die Ausbildung

Gesetzesgrundlagen

Infomaterial zum Download

Kontakt

Portrait Carolin Rheinberger
Carolin Rheinberger

Landratsamt Konstanz
Koordinierungsstelle der Generalistischen Pflegeausbildung
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage

Ansprechpartnerin:
Carolin Rheinberger

T. +49 7531 800-1593
F. +49 7531 800-1606
Carolin.Rheinberger@LRAKN.de