Amtliche Bekanntmachungen

Hinweis für die öffentliche Bekanntmachung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) oder von aufgrund der Landkreisordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der nachfolgenden Satzungen wird nach § 3 Abs. 4 LKrO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der betreffenden Satzung gegenüber dem Landkreis Konstanz geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung der betreffenden Satzung verletzt worden sind.

Zu den Ausschreibungen

Meldung vom 13. Dezember 2024

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 287 Konstanz über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 28. September 2025

Der Bundespräsident hat durch Anordnung vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) den 28. September 2025 als Wahltag bestimmt. Sofern zuvor der Bundestag durch den Bundespräsidenten aufgelöst wird, findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen nach der Auflösung statt (Artikel 68 und Artikel 39 Abs. 1 Grundgesetz). Die Durchführung der Bundestagswahl richtet sich nach dem Bundeswahlgesetz (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO). Im Falle einer Auflösung des Bundestags ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung abzukürzen (§ 52 Abs. 3 BWG). Es ist zu beachten, dass sich die in den folgenden Ausführungen genannten Fristen und Termine auf den durch die oben genannte Anordnung vom 23. August 2024 bestimmten Wahltermin 28. September 2025 beziehen und an entsprechender Stelle einen Hinweis auf eine Verkürzung im Falle einer vorgezogenen Neuwahl enthalten. Verkürzte Fristen und Termine im Falle einer vorgezogenen Neuwahl nach Auflösung des Bundestages stehen erst mit Inkrafttreten der genannten Rechtsverordnung fest. Auf Grund von § 32 BWO fordert der Kreiswahlleiter hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Gebiet des Wahlkreises 287 Konstanz (identisch mit dem Landkreis Konstanz) auf. Ausführliche Hinweise zu den Formerfordernissen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.
Meldung vom 06. Dezember 2024

Öffentliche Bekanntgabe - Sanierung der Verrohrung des Frauengrundbachs in der Ortslage von Hemmenhofen durch die Gemeinde Gaienhofen

Antrag der Gemeinde Gaienhofen auf Erteilung einer wasserrechtlichen Ausbaugenehmigung für die Sanierung der Verrohrung des Frauengrundbachs in der Ortslage von Hemmenhofen Bekanntgabe der Feststellung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bei Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Meldung vom 28. November 2024

Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz der 5. Generation

Die Unterlagen zum Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz der 5. Generation werden vom 7. November bis zum 13. Dezember 2024 öffentlich ausgelegt. Während dieses Zeitraums haben interessierte Personen und Organisationen die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und bis zum 13. Dezember 2024 eine Stellungnahme einzureichen. Die Unterlagen, detaillierte Informationen zu den geplanten Maßnahmen sowie ein Mitwirkungsformular stehen online unter www.regiokreuzlingen.ch/agglo zur Verfügung.
Meldung vom 05. Juli 2024

Öffentliche Bekanntmachung: Nasskiesabbau Phase 2 der Firma Meichle & Mohr im Stadtwald Radolfzell auf Gemarkung Friedingen

Die Firma Meichle & Mohr GmbH, Steigwiesen 5, 88090 Immenstaad, betreibt seit 2009 auf der Gemarkung Friedingen einen Nasskiesabbau. Die Kapazität des zugelassenen Nasskiesabbaus Phase 1 wird voraussichtlich bis Ende 2024 ausgeschöpft sein. Das Kiesabbauunternehmen hat beim Landratsamt Konstanz die wasserrechtliche Planfeststellung für die Erweiterung des Nasskiesabbaus im Stadtwald Radolfzell Phase 2 beantragt. Weitere Informationen finden Sie in der PDF und in den Unterlagen.
Meldung vom 23. Mai 2024

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regionalplans Hochrhein-Bodensee (Kapitel 4.7.3)

Mehr Informationen in der PDF.  Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht (sowie weitere zweckdienliche Unterlagen) können vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 11. Oktober 2024 zur kostenlosen Einsicht im Internet unter www.hochrhein-bodensee.de eingesehen und abgerufen werden. Die gesamten Unterlagen liegen während des genannten Zeitraums auch bei folgenden Stellen unter Berücksichtigung folgender Sprechzeiten aus:   Regionalverband Hochrhein-Bodensee Im Wallgraben 50, 79761 Waldshut-Tiengen, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00-12.00 Uhr, sowie Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00 Uhr;   Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Raum B 225, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag 14.00-16.00 Uhr   Landratsamt Lörrach Im Entenbad 11+13, 79541 Lörrach-Hauingen, Zimmer Nr. 2.04, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00-12.30 Uhr sowie Donnerstag, 13:30 – 17:30 Uhr   Landratsamt Waldshut Industriestraße 2, 79761 Waldshut-Tiengen, Raum 39, Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Freitag 8.30-12.30 Uhr sowie Dienstag 13:30 bis 17:30 Uhr und Donnerstag 8:30 bis 15.30 Uhr
Meldung vom 14. Mai 2024

Bekanntgabe der Feststellung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bei Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Solarcomplex AG hat die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Heizzentrale für die Nahwärmeversorgung in der Gemeinde Hilzingen beantragt. Im Verfahren wurde anlässlich einer standortbezogenen Vorprüfung festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss. Siehe PDF.   
Meldung vom 26. März 2024

Öffentliche Bekanntmachung – Beteiligungsbericht für das Jahr 2022

Der Landkreis Konstanz hat basierend auf den Geschäftsberichten 2022 der Beteiligungsunternehmen einen Beteiligungsbericht erstellt. Der Beteiligungsbericht 2022 wurde vom Kreistag in der Sitzung am 11. März 2024 öffentlich zur Kenntnis genommen.   Darüber hinaus kann der Beteiligungsbericht 2022 gemäß § 105 Gemeindeordnung (GemO) an sieben Werktagen in der Zeit vom 8. April bis einschließlich 16. April 2024, im Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin (T. +49 7531 800-0).
Meldung vom 06. Februar 2024

Änderung der Satzung als Allgemeine Vorschrift zur Gewährung von Ausgleichsleistungen - Deutschlandticket

Der Landkreis Konstanz erlässt auf Grundlage von § 8 Absatz 3 und § 8a Absatz 1 Sätze 2 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), Artikel 17 LKrO bzw. Artikel 23 GO, sowie Artikel 3 Absatz 2 in Verbindung mit Art. 2 Buchstabe l) der Verordnung (EG) Nr. 1370)/2007 nachfolgende Satzung als allgemeine Vorschrift zur Gewährung von Ausgleichsleistungen für finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrgästen mit dem Deutschlandticket. Erfahren Sie mehr im PDF.
Meldung vom 21. Dezember 2023

Rechtsverordnung des Landratsamtes Konstanz über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde (Gebührenverordnung - GebVO) vom 20. Dezember 2023

Kämmereiamt Aufgrund von § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) in der Fassung des Gesetzes zur  Neuregelung des Gebührenrechts vom 14. Dezember 2004 (Gesetzblatt Seite 895), zuletzt geändert  durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (Gesetzblatt Seite 161), wird verordnet:
Meldung vom 12. Dezember 2023

Allgemeinverfügung: Abstufung einer Teilstrecke der K 6163 zu einer Gemeindestraße

Die Verkehrsbedeutung der K 6163 zwischen der L 226 und der K 6164 hat sich geändert. Nach dem Straßengesetz des Landes Baden-Württemberg (StrG) i.d.F. vom 11.05.1992 (GBl. S. 330, ber. S. 683), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBl. S. 26) ist die K 6163 umzustufen.Die bisherige Teilstrecke der K 6163 von Netzknoten 8219 033 nach Netzknoten 8219 041 Station 0,000bis Station 2,692 mit einer Länge von 2.692 m wird als Gemeindestraße gemäß § 6 Straßengesetz abgestuft. Neuer Baulastträger ist die Stadt Radolfzell.Die Abstufung erfolgt zum 01.01.2024.
Meldung vom 22. November 2019

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Kreisarchivs

Aufgrund von § 3 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vom 19. Juni 1987 (GBl.S.289), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221, 222) und §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes vom 17.03.2005 (GBl. S. 206, 207) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593) hat der Kreistag des Landkreises Konstanz am 21. Oktober 2019 folgende Gebührensatzung beschlossen:
Meldung vom 13. Dezember 2018

13. Verordnung des Landratsamtes Konstanz zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Hegau“

Die Gemeinde Gottmadingen hat eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Hegau“ auf Gemarkung Gottmadingen beantragt. Am östlichen Ortsrand von Gottmadingen sollen durch einen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche geschaffen werden. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Hegau“. Das Landratsamt Konstanz hat die Landschaftsschutzgebietsverordnung entsprechend geändert: