Erneute Bekanntmachung: Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Konstanz über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SENS)

Der Landkreis Konstanz gibt erneut bekannt: Satzungsänderung und Richtlinien LwJT. Begründung: Korrektur der Hinweisklausel

Aufgrund der §§ 3 und 15 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg i. d. F. der Bekanntmachung vom 19. Juni 1987 (GBl. S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185, 190), hat der Kreistag des Landkreises Konstanz die Satzung des Landkreises Konstanz über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SENS) in der Fassung vom 13. Mai 2013 am 20. März 2023 mit den  Stimmen der Mehrheit aller Mitglieder wie folgt geändert:(Siehe PDF)