Änderung der Satzung als Allgemeine Vorschrift zur Gewährung von Ausgleichsleistungen - Deutschlandticket

Der Landkreis Konstanz erlässt auf Grundlage von § 8 Absatz 3 und § 8a Absatz 1 Sätze 2 und 3 des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), Artikel 17 LKrO bzw. Artikel 23 GO, sowie Artikel 3 Absatz 2 in Verbindung mit Art. 2 Buchstabe l) der Verordnung (EG) Nr. 1370)/2007 nachfolgende Satzung als allgemeine Vorschrift zur Gewährung von Ausgleichsleistungen für finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrgästen mit dem Deutschlandticket. Erfahren Sie mehr im PDF.