Änderung der Satzung als Allgemeine Vorschrift zur Gewährung von Ausgleichsleistungen - Deutschlandticket
Der Landkreis Konstanz erlässt auf Grundlage von § 8 Absatz 3 und § 8a Absatz 1 Sätze 2 und 3 des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), Artikel 17 LKrO bzw. Artikel 23 GO, sowie Artikel 3 Absatz 2 in Verbindung mit Art. 2 Buchstabe l) der Verordnung (EG) Nr. 1370)/2007 nachfolgende Satzung als allgemeine Vorschrift zur Gewährung von Ausgleichsleistungen für finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrgästen mit dem Deutschlandticket. Erfahren Sie mehr im PDF.
(Erstellt am 06. Februar 2024)