Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

Leistungsberechtigung

Leistungen für Bildung erhalten Kinder und Jugendliche, die

  • Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II nach SGB II,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII,
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII,
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

beziehen, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Leistungen zur Teilhabe werden bei leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

Bestandteile des Bildungs- und Teilhabepakets

  • Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten und eintägige Schulausflüge für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
  • Schulbedarf (Hefte, Stifte, Schulranzen etc.)
  • Aufwendungen für eine erforderliche Schülerbeförderung
  • Lernförderung (Nachhilfe) für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen.
  • Zuschuss zum Mittagessen für Kinder, die eine Schule oder Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
  • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu gehören Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern z. B. Musikunterricht oder die Teilnahme an Freizeiten.

Antrag stellen

Die Leistungen werden auf Antrag gewährt.

Zuständige Stellen

1. Jobcenter

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II oder
  • Sozialgeld

2. Landratsamt Konstanz – Kreissozialamt

  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII
  • Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten

Wichtiger Hinweis: Für Einwohner der Stadt Konstanz, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI) oder Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII erhalten, ist das Sozialamt der Stadt Konstanz zuständig.

Ansprechpersonen

Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Anfangsbuchstabe Nachname Ansprechperson Telefon E-Mail
A – G Herr Miez +49 7531 800-1172 Patrick.Miez@LRAKN.de
N – Z Herr Krüger +49 7531 800-1175 Timo.Krueger@LRAKN.de
K – M Frau Grimm +49 7531 800-1708 samira.grimm@LRAKN.de
H Herr Frick +49 7531 800-1197 merlin.frick@LRAKN.de
I – J Frau Herth +49 7531 800-1171 svea.herth@LRAKN.de

Landesblindenhilfe

Anfangsbuchstabe Nachname Ansprechperson Telefon E-Mail
A – K Herr Miez +49 7531 800-1172 Patrick.Miez@LRAKN.de
L – Z Herr Krüger +49 7531 800-1175 Timo.Krueger@LRAKN.de

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Sozialamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-4600
F. +49 7531 800-1618
Sozialamt@LRAKN.de

Allgemeine Servicezeiten

Mo. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Di. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr