
Gewalt gegen Frauen
Erkennen, handeln und helfen
Die Istanbul Konvention
Die Istanbul Konvention
Die Istanbul-Konvention (PDF) ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, welches nach heutigem Stand bereits von 46 Ländern unterzeichnet und von 35 ratifiziert wurde.
Die vier Säulen, auf welchen die Istanbul-Konvention aufgebaut ist, sind Prävention, Schutz, Strafverfolgung und koordinierte Politik.
Durch die Ratifizierung in 2017 stellt Deutschland sich der Aufgabe, Bewusstsein zu schaffen, welches die Öffentlichkeit und die zuständigen Stellen sensibilisiert und fortbildet und zum Auf- und Ausbau eines umfassenden Schutz- und Unterstützungssystems für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt, da laut des Übereinkommens alle Betroffenen ein Recht auf niedrigschwellige, spezialisierte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Unterstützung haben. Ein anderer wichtiger Teil der Konvention ist die strafrechtliche Verfolgung der Täter durch wirksame strafrechtliche Normen und Verfahren zur Aufklärung und Sanktionierung von Gewalttaten.
Analyse des Deutschen Institut für Menschenrechte
Die Analyse (PDF) richtet sich an Ministerien, Vernetzungsgremien auf Bund- und Länderebene sowie die Akteurinnen und Akteure des Hilfesystems, wie etwa Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser und Frauennotrufe. Sie gibt einen Überblick über die Inhalte der Konvention und erläutert, wie der Expertinnenausschuss des Europarats GREVIO die Konvention auslegt und ihre Umsetzung in Deutschland überwachen wird. Darüber hinaus zeigt sie Beteiligungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft auf.
GREVIO Staatenbericht
Erstmals seit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention, hat Deutschland am 1. September 2020 einen Staatenbericht (PDF) zum Umsetzungsstand des Gewaltschutz-Abkommens eingereicht. Gegenstand sind Maßnahmen und Gesetzgebung zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, die auf Bundes- und Landesebene zur Umsetzung der Konvention ergriffen wurden.
Federführend bei der Erstellung des Berichts war das BMFSFJ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend) in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Bundesministerien. Ein unabhängiges Gremium des Europarates (GREVIO) prüft die Umsetzung der genannten Punkte und zieht zur Beurteilung auch Alternativberichte heran.
Bericht des Bündnis Istanbul-Konvention
Artikel 9 der Istanbul-Konvention (PDF) weist der Zivilgesellschaft eine starke Rolle im Überprüfungsprozess der Umsetzung der Konvention zu. Aus diesem Anlass hat das Bündnis Istanbul-Konvention gemeinsam einen ersten Alternativbericht verfasst, der am 18. März 2021 veröffentlicht und an GREVIO übergeben wurde. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine Gesamtstrategie und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen.
Sachstandsbericht zur kommunalen Umsetzung der Konvention
Sachstandsbericht zur kommunalen Umsetzung der Konvention
Der Landkreis Konstanz hat einen Sachstandsbericht (PDF / 8,9 MB) zur kommunalen Umsetzung der Istanbul-Konvention erstellt. Anliegen war dabei, involvierte Fachstellen zu identifizieren, ein Schwerpunkt wurde auf vulnerablen Gruppen gelegt. Teile des Berichts sind in einfacher und leichter Sprache geschrieben.
Frauen stärken – Prävention und Schutz für Mädchen und Frauen mit Behinderung
Frauen stärken – Prävention und Schutz für Mädchen und Frauen mit Behinderung
Frauen mit Behinderung haben ein besonders hohes Risiko, Gewalt in ihren verschiedensten Lebensbereichen zu erfahren. Ein selbstbestimmtes Leben ohne körperliche, psychische, systemische oder sexualisierte Gewalt ist für viele Frauen und Mädchen mit Behinderung auch in unserer Region nicht selbstverständlich.
Der Caritasverband Singen-Hegau erstellt gemeinsam mit dem Landkreis Konstanz ein Präventions- und Schutzkonzept für Mädchen und Frauen mit Behinderung im Landkreis Konstanz. Dieses wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden- Württemberg gefördert.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Projekt: Frauen stärken – Schutz vor Gewalt.
Schutzbrief gegen weibliche Genitalbeschneidung (FGM)
Schutzbrief gegen weibliche Genitalbeschneidung (FGM)
Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM) bezeichnet eine schwere Menschenrechtsverletzung, bei der Teile des weiblichen Genitals abgeschnitten oder verletzt werden. FGM stellt damit einen Verstoß gegen das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit dar. Zudem verstößt sie gegen die Kinderrechte gemäß der Kinderrechtskonvention und gilt somit auch als Kindesmisshandlung. Weitere Informationen zur weiblichen Genitalverstümmelung finden Sie hier.
Schutzbrief gegen weibliche Genitalbeschneidung: Ein gemeinsam von den Städten Singen, Konstanz, Radolfzell und dem Landkreis neu gestalteter Schutzbrief soll dazu beitragen, gegen die Praxis der Genitalbeschneidung vorzugehen und betroffene Frauen vor dem Eingriff zu schützen.
Laut Schätzungen der WHO sind weltweit etwa zwei Millionen Frauen und Mädchen in über 70 Ländern aufgrund einer sogenannten traditionellen Praxis von Genitalverstümmelung bedroht. Auch in Deutschland leben betroffene Frauen und Mädchen: Schätzungsweise 9000 Mädchen sind in Deutschland von FGM bedroht. Die damit einhergehenden physischen und psychischen Folgen sind fatal für junge Mädchen und Frauen. Juristisch betrachtet, verstößt die Genitalverstümmelung sowohl gegen deutsches als auch gegen internationales Recht und ist in Deutschland strafbar, auch wenn der Ort des Geschehens im Ausland liegt.
Ein gemeinsam von den Städten Singen, Konstanz, Radolfzell und dem Landkreis Konstanz neu gestalteter Schutzbrief soll dazu beitragen, gegen die Praxis der Genitalverstümmelung vorzugehen und betroffene Frauen vor dem Eingriff zu schützen. Der Schutzbrief weist auf die Strafbarkeit in Deutschland und im Ausland hin. Er ist in Passgröße gedruckt und soll zusammen mit den Reiseunterlagen transportiert werden. Dadurch haben die betroffenen Frauen den Schutzbrief immer griffbereit und sind sensibilisiert. Frauen können, wenn sie auf Heimatbesuch sind, diesen Schutzbrief vorzeigen. Eltern können sich durch den Hinweis auf die rechtlichen Folgen dem sozialen Druck im Heimatland entziehen und idealerweise so die generationenübergreifende Kette von Traumatisierungen durch Genitalverstümmelung durchbrechen.
„Wir konnten mit den Städten Singen, Radolfzell und Konstanz Kooperationspartnerinnen beim Thema FGM gewinnen, 2019 haben erste Fortbildungen für Fachpersonal zu diesem Thema stattgefunden, für 2021 haben wir gemeinsam mit dem Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz eine Fortbildung für medizinisches Fachpersonal geplant", so Petra Martin-Schweizer, Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Konstanz. „Die Stadt Singen unterstützt die Schutzbriefe, weil sie Frauen und Familien in der Diskussion um die Beschneidung ihrer Mädchen stark entlasten und ihnen starke Argumente gegen die Beschneidung in die Hand geben," so Ute Seifried, Bürgermeisterin der Stadt Singen. „Die Stadt Radolfzell unterstützt die Schutzbriefe, damit die weibliche Genitalverstümmelung und das dadurch ausgelöste lebenslange Leiden vieler Mädchen und Frauen in dieser Welt endlich aufhört", so Monika Laule , Bürgermeisterin der Stadt Radolfzell. „Auch die Stadt Konstanz engagiert sich für die Rechte der von FGM betroffenen Frauen und will mit dem Schutzbrief ein Zeichen gegen diese menschenrechtsverletzende Praxis setzen", so die Leiterin der Chancengleichheitsstelle der Stadt Konstanz Julika Funk und Sozialbürgermeister Dr. Andreas Osner.
Bei Fragen, auch zu den Ausgabestellen, wenden Sie sich bitte an Gleichstellung@LRAKN.de.
Schutzkonzept Zwangsverheiratung
Schutzkonzept Zwangsverheiratung
Zwangsverheiratungen hängen eng mit patriarchalen Gesellschaftsstrukturen zusammen. Männern und Frauen werden hier unterschiedliche Rollen zugewiesen, die der Wahrung der Familienehre dienen. Junge Menschen haben für ihre persönliche Lebensplanung differenzierte und sehr unterschiedliche Vorstellungen. Eine – drohende – Zwangsverheiratung steht der eigenständigen Lebensplanung entgegen. Das Recht, selbst über das eigene Leben zu bestimmen und sich frei für einen Beruf und eine Partnerschaft zu entscheiden, wird damit verwehrt. Das trifft mehrheitlich Mädchen, aber auch Jungen. Betroffene geraten in einen tiefgreifenden Konflikt mit sich und ihrer Familie. Die betroffenen jungen Menschen sind besonders auf niederschwellige professionelle Unterstützung und den Schutz unserer Gesellschaft angewiesen.
Vorgehensweise, Fach- und Hilfestellen
Die betroffenen jungen Menschen sind besonders auf niederschwellige professionelle Unterstützung und den Schutz unserer Gesellschaft angewiesen. Der Landkreis Konstanz spricht Handlungsempfehlungen aus und stellt weitere Informationen zu Fach- und Hilfestellen des Ministeriums Baden-Württemberg bereit.
Weitere Informationen
Istanbul Konvention
Sachstandsbericht
Schutzkonzept Zwangsverheiratung
Schutz vor Gewalt
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
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Petra Martin-Schweizer
T. +49 7531 800-1363
M. +49 176 1800 1570
Petra.Martin-Schweizer@LRAKN.de

