Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen

Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM) bezeichnet eine schwere Menschenrechtsverletzung, bei der Teile des weiblichen Genitals abgeschnitten oder verletzt werden. FGM stellt damit einen Verstoß gegen das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit dar. Zudem verstößt sie gegen die Kinderrechte gemäß der Kinderrechtskonvention und gilt somit als Kindesmisshandlung.

Aktuellen Angaben von UNICEF zufolge sind weltweit mehr als 200 Millionen Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Tatsächlich dürften es eher doppelt so viele sein, denn bisher gibt es nur für den Subsahararaum, Ägypten und Irak umfassende Studien. Dabei weiß man heute, dass auch im Nahen Osten und in Südostasien Mädchen und Frauen genitalverstümmelt werden.
 
Auch in Deutschland sind Mädchen dem Risiko ausgesetzt, heimlich hierzulande oder im Ausland an ihren Genitalien verstümmelt zu werden. Deshalb finden Sie hier Informationen zur weiblichen Genitalverstümmelung, zu Verbreitungsgebieten, zur Prävention und zur Unterstützung Betroffener.
 

Gefährdete Mädchen erkennen
  • Stammt die Familie aus einer Gesellschaft, die weibliche Genitalverstümmelung praktiziert
  • Hat die Familie wenig Kontakt zur Mehrheitsgesellschaft?
  • Steht eine Reise zu den Großeltern bevor? Wurde in diesem Zusammenhang von Festlichkeiten gesprochen?
  • Sind der Familie Tradition und Riten wichtig? Werden gegensätzliche Geschlechterrollenbilder gepflegt und haben die Söhne mehr Freiheiten als die Töchter?
  • Hat sich jemand aus der Familie positiv zur weibliche Genitalverstümmelung oder negativ über unbeschnittene Frauen geäußert?
  • Sind Frauen der Familie genitalverstümmelt?

Je mehr Fragen Sie mit „Ja“ beantworten können, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Mädchen konkret gefährdet ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Verdacht ausreicht, um sich einzumischen, wenden Sie sich an Terre des Femmes. Gemeinsam überlegen wir, welche Reaktion sinnvoll und für das Mädchen am besten ist. Wenn Sie einen konkreten Verdacht haben, sprechen Sie mit dem örtlichen Jugendamt und fordern Sie, dass eine kompetente Mitarbeiterin die Familie besucht! Wenn Sie von einer drohenden weiblichen Genitalverstümmelung wissen, müssen Sie die Polizei einschalten!

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