
Miet- und Lastenzuschuss (Wohngeld) nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es soll in Form eines Zuschusses zu den Unterkunftskosten all jenen Mitbürgern und Mitbürgerinnen helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.
Allgemeines
Wer kann Wohngeld oder einen Lastenzuschuss erhalten?
- Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen
- Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen mit geringem Einkommen
Wie errechnet sich der Miet- bzw. Lastenzuschuss?
Die Höhe des zu gewährenden Miet- bzw. Lastenzuschusses hängt ab von:
- der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Familieneinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung
- der dem Wohnort zugehörigen Mietstufe
Wohngeld beantragen
1. Bürgerinnen und Bürger der Städte
- Konstanz
- Radolfzell
- und Singen
stellen den Antrag beim Sozialamt, Wohngeldstelle der jeweiligen Stadt.
2. Bürgerinnen und Bürger des übrigen Landkreises beim Landratsamt Konstanz.
- Entweder schriftlich: erhältlich über Gemeindeverwaltung oder Wohngeldbehörde,
- oder schriftlich: online erhältlich über das Serviceportal Service BW.
Ansprechpersonen
Mietzuschuss (Wohngeld)
Ihre Ansprechperson ist dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens zugeteilt.
Lastenzuschuss
Ihre Ansprechperson ist dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens zugeteilt.
Weitere Informationen
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Sozialamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-4600
F. +49 7531 800-1618
Sozialamt@LRAKN.de