Pilotprojekt Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und soziale Dienste

Am 30. Juni 2026 ist der Landkreis Konstanz in eine kreisweite Pilotphase gestartet, die vorerst bis zum 31. Mai 2028 andauert. Das Pilotprojekt erleichtert die Parkplatzsuche am Einsatzort von Handwerksbetrieben und sozialen Diensten vor Ort.

Ausnahmeparkgenehmigung der Städte Konstanz, Radolfzell und Singen mit einem speziellen Siegelaufkleber werden künftig im gesamten Landkreis anerkannt. Inhaberinnen und Inhaber können damit während der Dienstzeit kostenfrei und ohne Höchstparkdauer auf kommunal bewirtschafteten Flächen sowie auf Anwohnerparkplätzen parken. Betriebe die noch nicht im Besitz einer solchen Ausnahmengenehmigung sind, können diese bei den Straßenverkehrsbehörden der drei genannten Städte gebührenpflichtig beantragen.

Der Start erfolgt mit den großen Kreisstädten, in denen der Parkdruck und die Zahl der Genehmigungen am höchsten sind. Im Laufe der Pilotphase wird das Konzept evaluiert und bei Bedarf angepasst. Kommunen, die eigene dauerhafte Ausnahmegenehmigungen erstellen, können in das Projekt aufgenommen werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist das Ziel des Pilotprojekts?

Mit dem Pilotprojekt werden die bereits bestehenden Ausnahmegenehmigungen (Parkausweise) der Städte Konstanz, Radolfzell und Singen auf kommunal bewirtschafteten Parkplätzen sowie Bewohnerparkplätzen im gesamten Landkreis Konstanz gegenseitig anerkannt. Dadurch müssen Betriebe (Handwerksbetriebe sowie soziale Dienste) künftig nicht mehr für jede Stadt eine eigene Ausnahmegenehmigung beantragen.

Weitere Informationen

Wie lange läuft das Pilotprojekt?

Bis zum 31. Mai 2028. Während der Pilotphase werden Erfahrungen gesammelt und Rückmeldungen ausgewertet. Sofern rechtlich und organisatorisch möglich, fließen diese in die Weiterentwicklung des Projekts ein.

Was kostet die Teilnahme am Pilotprojekt?

Der Siegelaufkleber ist kostenfrei. Sofern Sie noch keine Ausnahmegenehmigung besitzen, fallen lediglich die regulären Gebühren der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung an.

Wer kann die Parkerleichterung nutzen?

Die Parkerleichterung richtet sich an Handwerksbetriebe sowie soziale Dienste, die die Voraussetzungen der jeweiligen ausstellenden Straßenverkehrsbehörde erfüllen.

Gelten überall dieselben Parkberechtigungen?

Nein. Die Ausnahmegenehmigungen der Städte Konstanz, Radolfzell und Singen enthalten unterschiedliche Regelungen für das jeweilige Stadtgebiet.

Außerhalb des Stadtgebiets der ausstellenden Behörde berechtigt der gesiegelte Ausweis ausschließlich zum Parken auf kommunal bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen im Rahmen des Pilotprojekts.

Ist das Projekt eine gesetzliche Regelung?

Nein. Das Pilotprojekt beruht auf einer Vereinbarung der beteiligten Straßenverkehrsbehörden zur gegenseitigen Anerkennung der bestehenden Ausnahmegenehmigungen. Es handelt sich nicht um einen neuen gesetzlichen Handwerkerparkausweis.

Wo ist das Parken grundsätzlich weiterhin nicht möglich?

Die Parkerleichterung berechtigt nicht zum Parken an Stellen, an denen das Parken aus Gründen der Verkehrssicherheit oder aufgrund anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften unzulässig ist.

Ich habe noch keine Ausnahmegenehmigung

Beantragen Sie zunächst eine Ausnahmegenehmigung bei einer der Straßenverkehrsbehörden der Städte Konstanz, Radolfzell oder Singen. Der Siegelaufkleber wird dort direkt angebracht. Es empfiehlt sich, die Ausnahmegenehmigung bei der Stadt zu beantragen, in deren Gebiet Sie überwiegend tätig sind.

Ich besitze bereits eine gültige Ausnahmegenehmigung

Besitzen Sie bereits eine gültige Ausnahmegenehmigung der Städte Konstanz, Radolfzell oder Singen, erhalten Sie den Siegelaufkleber bei der ausstellenden Straßenverkehrsbehörde. Teilweise werden die betroffenen Betriebe von den Behörden kontaktiert. Alternativ können Sie sich direkt an die ausstellende Behörde wenden.

Nach Anbringung des Siegels gilt Ihre Ausnahmegenehmigung zusätzlich im gesamten Landkreis auf kommunal bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen.

Erhalte ich zu einem bestehenden einen neuen Parkausweis?

Nein. Es wird kein neuer Handwerkerparkausweis ausgegeben. Die bereits bestehenden Ausnahmegenehmigungen der Städte Konstanz, Radolfzell und Singen werden mit einem Siegelaufkleber versehen. Erst durch dieses Siegel wird die Ausnahmegenehmigung zusätzlich im gesamten Landkreis auf kommunal bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen anerkannt.

Warum muss mein bestehender Parkausweis mit einem Siegel versehen werden?

Die bestehenden Ausnahmegenehmigungen wurden ursprünglich nur für das jeweilige Stadtgebiet ausgestellt. Das Siegel kennzeichnet die landkreisweite Anerkennung im Rahmen des Pilotprojekts.

Warum kann eine andere Stadt meinen Parkausweis nicht mit dem Siegel versehen?

Eine Ausnahmegenehmigung ist ein amtliches Dokument der jeweils ausstellenden Straßenverkehrsbehörde. Deshalb darf sie ausschließlich von dieser Behörde bearbeitet oder geändert werden.

Muss ich den Siegelaufkleber mehrfach beantragen?

Nein. Der zusätzliche Aufwand entsteht nur einmal während der Einführung des Pilotprojekts. Neu ausgestellte Ausnahmegenehmigungen erhalten den Siegelaufkleber bereits bei der Ausstellung.

Erhalte ich den Parkausweis/landkreisweite Genehmigung vom Landratsamt?

Nein. Die Ausnahmegenehmigung beantragen Sie bei einer der Straßenverkehrsbehörden der Städte Konstanz, Radolfzell oder Singen. Es empfiehlt sich, die Ausnahmegenehmigung bei der Stadt zu beantragen, in deren Gebiet Sie überwiegend tätig sind.

Wo kann ich die Ausnahmegenehmigung/landkreisweiten Parkausweis beantragen?

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Ausnahmegenehmigung

Bei Fragen zu Ihrer Ausnahmegenehmigung oder zum Siegelaufkleber wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde, die Ihre Ausnahmegenehmigung ausgestellt hat beziehungsweise ausstellt.

Pilotprojekt

Für allgemeine Fragen zum Pilotprojekt steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes zur Verfügung.