
Pilotprojekt Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und soziale Dienste
Am 30. Juni 2026 ist der Landkreis Konstanz in eine kreisweite Pilotphase gestartet, die vorerst bis zum 31. Mai 2028 andauert. Das Pilotprojekt erleichtert die Parkplatzsuche am Einsatzort von Handwerksbetrieben und sozialen Diensten vor Ort.
Ausnahmeparkgenehmigung der Städte Konstanz, Radolfzell und Singen mit einem speziellen Siegelaufkleber werden künftig im gesamten Landkreis anerkannt. Inhaberinnen und Inhaber können damit während der Dienstzeit kostenfrei und ohne Höchstparkdauer auf kommunal bewirtschafteten Flächen sowie auf Anwohnerparkplätzen parken. Betriebe die noch nicht im Besitz einer solchen Ausnahmengenehmigung sind, können diese bei den Straßenverkehrsbehörden der drei genannten Städte gebührenpflichtig beantragen.
Der Start erfolgt mit den großen Kreisstädten, in denen der Parkdruck und die Zahl der Genehmigungen am höchsten sind. Im Laufe der Pilotphase wird das Konzept evaluiert und bei Bedarf angepasst. Kommunen, die eigene dauerhafte Ausnahmegenehmigungen erstellen, können in das Projekt aufgenommen werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist das Ziel des Pilotprojekts?
Mit dem Pilotprojekt werden die bereits bestehenden Ausnahmegenehmigungen (Parkausweise) der Städte Konstanz, Radolfzell und Singen auf kommunal bewirtschafteten Parkplätzen sowie Bewohnerparkplätzen im gesamten Landkreis Konstanz gegenseitig anerkannt. Dadurch müssen Betriebe (Handwerksbetriebe sowie soziale Dienste) künftig nicht mehr für jede Stadt eine eigene Ausnahmegenehmigung beantragen.
Weitere Informationen
Wie lange läuft das Pilotprojekt?
Was kostet die Teilnahme am Pilotprojekt?
Wer kann die Parkerleichterung nutzen?
Gelten überall dieselben Parkberechtigungen?
Nein. Die Ausnahmegenehmigungen der Städte Konstanz, Radolfzell und Singen enthalten unterschiedliche Regelungen für das jeweilige Stadtgebiet.
Außerhalb des Stadtgebiets der ausstellenden Behörde berechtigt der gesiegelte Ausweis ausschließlich zum Parken auf kommunal bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen im Rahmen des Pilotprojekts.
Ist das Projekt eine gesetzliche Regelung?
Wo ist das Parken grundsätzlich weiterhin nicht möglich?
Ich habe noch keine Ausnahmegenehmigung
Ich besitze bereits eine gültige Ausnahmegenehmigung
Besitzen Sie bereits eine gültige Ausnahmegenehmigung der Städte Konstanz, Radolfzell oder Singen, erhalten Sie den Siegelaufkleber bei der ausstellenden Straßenverkehrsbehörde. Teilweise werden die betroffenen Betriebe von den Behörden kontaktiert. Alternativ können Sie sich direkt an die ausstellende Behörde wenden.
Nach Anbringung des Siegels gilt Ihre Ausnahmegenehmigung zusätzlich im gesamten Landkreis auf kommunal bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen.
Erhalte ich zu einem bestehenden einen neuen Parkausweis?
Nein. Es wird kein neuer Handwerkerparkausweis ausgegeben. Die bereits bestehenden Ausnahmegenehmigungen der Städte Konstanz, Radolfzell und Singen werden mit einem Siegelaufkleber versehen. Erst durch dieses Siegel wird die Ausnahmegenehmigung zusätzlich im gesamten Landkreis auf kommunal bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen anerkannt.
Warum muss mein bestehender Parkausweis mit einem Siegel versehen werden?
Warum kann eine andere Stadt meinen Parkausweis nicht mit dem Siegel versehen?
Muss ich den Siegelaufkleber mehrfach beantragen?
Erhalte ich den Parkausweis/landkreisweite Genehmigung vom Landratsamt?
Wo kann ich die Ausnahmegenehmigung/landkreisweiten Parkausweis beantragen?
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Ausnahmegenehmigung
Bei Fragen zu Ihrer Ausnahmegenehmigung oder zum Siegelaufkleber wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde, die Ihre Ausnahmegenehmigung ausgestellt hat beziehungsweise ausstellt.
Pilotprojekt
Für allgemeine Fragen zum Pilotprojekt steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes zur Verfügung.