Miet- und Lastenzuschuss (Wohngeld) nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es soll in Form eines Zuschusses zu den Unterkunftskosten all jenen Mitbürgern und Mitbürgerinnen helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.

Wer kann Wohngeld erhalten?

Mieter/innen und Wohnungseigentümer/innen mit geringem Einkommen können auf Antrag Mietzuschuss (allgemeines Wohngeld) bzw. Lastenzuschuss nach dem WoGG erhalten.

Wie errechnet sich der Miet- bzw. Lastenzuschuss?

Die Höhe des zu gewährenden Miet- bzw. Lastenzuschusses hängt ab von:

  • der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Familieneinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung
  • der dem Wohnort zugehörigen Mietstufe

Wo ist das Wohngeld zu beantragen?

Für die Bewilligung des allgemeinen Wohgeldes sind die Wohngeldbehörden bei den Großen Kreisstädten und den Landratsämtern zuständig. Im Landkreis Konstanz sind bei den Städten Konstanz, Radolfzell und Singen eigene Wohngeldbehörden eingerichtet. Die Anträge aus dem übrigen Gebiet des Landkreises Konstanz sind möglichst bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, in dessen Zuständigkeitsbereich der ständige Wohnort des Antragstellers liegt.

Antrag stellen

Bürgerinnen und Bürger der Städte Konstanz, Radolfzell und Singen
stellen den Antrag beim Sozialamt, Wohngeldstelle der jeweiligen Stadt.

Bürgerinnen und Bürger des übrigen Landkreises beim Landratsamt Konstanz.

  • schriftlich: erhältlich über Gemeindeverwaltung oder Wohngeldbehörde
  • schriftlich: online erhältlich über das Serviceportal Service BW

Weitere Informationen

Kontakt

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Sozialamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
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