Bekanntgabe der Feststellung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) bei Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Stadtwerke Radolfzell GmbH hat die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Heizzentrale in der Stadt Radolfzell beantragt. Innerhalb der bestehenden Strukturen und des Geländes des Klärwerks Radolfzell soll eine Heizzentrale zur Wärmeerzeugung mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 6,57 MW errichtet werden. Ziel ist es, die Entwicklung des lokalen Wärmenetzes auf dem Weg zur Klimaneutralität weiter voranzutreiben. Im Verfahren wurde anlässlich einer standortbezogenen Vorprüfung festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss.