Meldung vom 18. November 2025

Aktuelle Situation zur Geflügelpest im Landkreis Konstanz

In Baden-Württemberg ist aktuell das Virus der Geflügelpest , umgangssprachlich auch „Vogelgrippe“ genannt, bisher im Alb-Donau-Kreis in einem Hausgeflügelbestand aufgetreten. Dieses Virus verursacht die Geflügelpest, eine ansteckende Krankheit, die vor allem wildlebende Wasservögel und Greifvögel, aber auch Hausgeflügel wie Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Insbesondere in den Zeiten des Vogelzugs kann es zur Verbreitung der Geflügelpest unter den verschiedenen Vogelspezies kommen. Im Landkreis Konstanz sind bisher keine gehäuften Todesfälle bei Wildvögeln festgestellt worden, auch wurde das aviäre Influenzavirus aktuell bei Wildvögeln nicht nachgewiesen. Die Situation wird weiterhin aufmerksam beobachtet und regelmäßig neu bewertet.
Meldung vom 18. November 2025

Allgemeinverfügung bezüglich der Aufstallung von Geflügel zur Verringerung des Risikos des Eintrags der Geflügelpest

Am 18.11.2025 wurde eine Allgemeinverfügung (PDF) erlassen, wodurch Tierhalter in Baden-Württemberg mit über 5.000 Tieren großen Geflügelbeständen (Summe der gehaltenen Tiere) formlos schriftlich bei ihrer Veterinärbehörde anzeigen können, dass sie z. B. aufgrund von Wildvogelkontakten im Freigelände ein erhöhtes Infektionsrisiko des Eintrags der Geflügelpest für ihre Tiere sehen. Diese Anzeige zieht dann unmittelbar eine automatische Aufstallungspflicht ohne Verwaltungsakt der Veterinärbehörde nach sich. Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis zum 15. Januar 2026.