
Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen
Das Referat Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen trifft Entscheidungen über Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen. Ebenso fallen die Themen Einbürgerungen, Erteilung von Staatsangehörigkeitsausweisen, Rechtsaufsicht über die Standesämter und öffentlich-rechtliche Namensänderungen in den Zuständigkeitsbereich dieses Referats.
Aktuelles:
Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
Ziel des neuen Gesetzes ist es, ausländischen Fachkräften den Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern und zu beschleunigen. Dieses beschleunigte Fachkräfteverfahren kann von dem jeweiligen Arbeitgeber in Vollmacht der einreisewilligen Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde beantrag werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz adressiert die folgenden Zielgruppen:
Ausgebildete Fachkräfte
- Fachkräfte mit Berufsabschluss
- Fachkräfte mit Hochschulabschluss
- Wissenschaftliche Nachwuchskräfte
Angehende Fachkräfte
- Internationale Studierende bzw. Studieninteressierte
- Ausbildungsinteressierte
Weitere Informationen
- Informationsseite der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Vollmacht (PDF / 234 KB)
- Untervollmacht (PDF / 83 KB)
- Vollmacht für Familiennachzug des Ehegatten (PDF / 228 KB)
- Vollmacht für Familiennachzug von minderjährigen Kindern (PDF / 224 KB)
- Vereinbarung (PDF / 329 KB)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF / 734 KB)
- Zusatzblatt (PDF / 442 KB)
Kontakt
Lars Kofler
T. +49 7531 800-1781
Lars.Kofler@LRAKN.de
Claudine Russo
T. +49 7531 800-1775
Claudine.Russo@LRAKN.de
Edgar Peters
T. +49 7531 800-1763
Edgar.Peters@LRAKN.de
Aufgaben:
Ausländerwesen
Hier erhalten Sie Entscheidungen über
- Einreise,
- Aufenthalt und
- Fragen der Erwerbstätigkeit
von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Für Einwohner der Städte Konstanz, Radolfzell und Singen wenden Sie sich bitte an die Kollegen bei den Stadtverwaltungen der genannten Städte.
NEU: Onlineanträge
- Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
Weitere Informationen:
- Ansprechpartner (PDF / 106 KB)
- Antrag Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, Visum (PDF / 250 KB)
- Antrag Arbeitserlaubnis (PDF / 29 KB)
- Antrag auf Umverteilung (PDF / 400 KB)
- Antrag Reiseausweis (PDF / 103 KB)
- Erklärung zur ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (PDF / 70 KB)
- Broschüre zum Elektronischer Aufenthaltstitel eAT (PDF / 829 KB)
- Brochure electronic residence permit eAT (PDF / 829 KB)
- Broschüre zum Elektronischen Aufenthaltstitel auf arabisch (PDF / 1,7 MB)
- Informationen zur Beschäftigung von Asylbewerbern (PDF / 143 KB)
- Stellenbeschreibung ZAV (PDF / 976 KB)
- NEU: Onlineantrag Verpflichtungserklärung abgeben
- Verpflichtungserklärung (PDF / 77 KB)
- Liste der erforderlichen Antragsunterlagen (PDF / 101 KB)
Staatsangehörigkeitsbehörde / Einbürgerungen
Aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation und dem damit einhergehenden, erhöhten Arbeitsaufkommen kann es momentan zu einer längeren Bearbeitungszeit (circa 6-12 Monate) Ihres Einbürgerungsantrages kommen. Wir bitten um Verständnis.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde entscheidet über den Erwerb, Besitz und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Zugleich ist sie zuständig für Einbürgerungen in die deutsche Staatsbürgerschaft.
Informationen über die Möglichkeit einer Einbürgerung und Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten zur Zuwanderung nach Deutschland finden Sie hier.
Weitere Informationen:
- Ansprechpartner (PDF / 513 KB)
- Merkblatt Unterlagen Einbürgerungsverfahren (PDF / 108 KB)
- Antrag Einbürgerung (PDF / 586 KB)
- Antrag Zusatz zum Antrag Straf- und Ermittlungsverfahren (PDF / 408 KB)
- Merkblatt Unterlagen Staatsangehörigkeitsausweis (PDF / 125 KB)
- NEU: Staatsangehörigkeitsausweis elektronisch beantragen
- Antrag Staatsangehörigkeitsausweis (PDF / 646 KB)
Personenstandswesen
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Ordnungsamt
Ausländerbehörde
Max-Stromeyer-Straße 166/168
78467 Konstanz
Lage
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F. +49 7531 800-1777
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