Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen

Das Referat Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen trifft Entscheidungen über Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen. Ebenso fallen die Themen Einbürgerungen, Erteilung von Staatsangehörigkeitsausweisen, Rechtsaufsicht über die Standesämter und öffentlich-rechtliche Namensänderungen in den Zuständigkeitsbereich dieses Referats.

Aktuelles:

Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Ziel des neuen Gesetzes ist es, ausländischen Fachkräften den Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern und zu beschleunigen. Dieses beschleunigte Fachkräfteverfahren kann von dem jeweiligen Arbeitgeber in Vollmacht der einreisewilligen Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde beantrag werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz adressiert die folgenden Zielgruppen:

Ausgebildete Fachkräfte

  • Fachkräfte mit Berufsabschluss
  • Fachkräfte mit Hochschulabschluss
  • Wissenschaftliche Nachwuchskräfte

Angehende Fachkräfte

  • Internationale Studierende bzw. Studieninteressierte
  • Ausbildungsinteressierte

Weitere Informationen

Kontakt

Lars Kofler
T. +49 7531 800-1781
Lars.Kofler@LRAKN.de
    
Claudine Russo
T. +49 7531 800-1775     
Claudine.Russo@LRAKN.de       

Edgar Peters
T. +49 7531 800-1763
Edgar.Peters@LRAKN.de

Aufgaben:

Ausländerwesen

Hier erhalten Sie Entscheidungen über

  • Einreise,
  • Aufenthalt und
  • Fragen der Erwerbstätigkeit

von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Für Einwohner der Städte Konstanz, Radolfzell und Singen wenden Sie sich bitte an die Kollegen bei den Stadtverwaltungen der genannten Städte.

NEU: Onlineanträge

Weitere Informationen:

Staatsangehörigkeitsbehörde / Einbürgerungen

Aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation und dem damit einhergehenden, erhöhten Arbeitsaufkommen kann es momentan zu einer längeren Bearbeitungszeit (circa 6-12 Monate) Ihres Einbürgerungsantrages kommen. Wir bitten um Verständnis.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde entscheidet über den Erwerb, Besitz und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Zugleich ist sie zuständig für Einbürgerungen in die deutsche Staatsbürgerschaft.

Informationen über die Möglichkeit einer Einbürgerung und Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten zur Zuwanderung nach Deutschland finden Sie hier.

Weitere Informationen:

Personenstandswesen

Das Ordnungsamt ist für öffentlich-rechtliche Namensänderungen zuständig. Darüber hinaus übt es die Rechtsaufsicht über die Standesämter der Städte und Gemeinden im Landkreis Konstanz aus.

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Ordnungsamt
Ausländerbehörde
Max-Stromeyer-Straße 166/168
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-1766
F. +49 7531 800-1777
Ordnungsamt@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.