Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Ziel des neuen Gesetzes ist es, ausländischen Fachkräften den Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern und zu beschleunigen. Dieses beschleunigte Fachkräfteverfahren kann von dem jeweiligen Arbeitgeber in Vollmacht der einreisewilligen Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde beantrag werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz adressiert die folgenden Zielgruppen:

Ausgebildete Fachkräfte

  • Fachkräfte mit Berufsabschluss
  • Fachkräfte mit Hochschulabschluss
  • Wissenschaftliche Nachwuchskräfte

Angehende Fachkräfte

  • Internationale Studierende bzw. Studieninteressierte
  • Ausbildungsinteressierte

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