
Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
Ziel des neuen Gesetzes ist es, ausländischen Fachkräften den Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern und zu beschleunigen. Dieses beschleunigte Fachkräfteverfahren kann von dem jeweiligen Arbeitgeber in Vollmacht der einreisewilligen Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde beantrag werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte.
Ab dem 1. April 2025 können Unternehmen in Baden-Württemberg nun auch bei der neu gegründeten Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragen. Es handelt sich hierbei um eine zentrale und spezialisierte Anlaufstelle. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.lzf-bw.de.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz adressiert die folgenden Zielgruppen:
Ausgebildete Fachkräfte
- Fachkräfte mit Berufsabschluss
- Fachkräfte mit Hochschulabschluss
- Wissenschaftliche Nachwuchskräfte
Angehende Fachkräfte
- Internationale Studierende bzw. Studieninteressierte
- Ausbildungsinteressierte
Weitere Informationen
- Informationsseite der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Vollmacht (PDF / 234 KB)
- Untervollmacht (PDF / 83 KB)
- Vollmacht für Familiennachzug des Ehegatten (PDF / 228 KB)
- Vollmacht für Familiennachzug von minderjährigen Kindern (PDF / 224 KB)
- Vereinbarung (PDF / 329 KB)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF / 734 KB)
- Zusatzblatt (PDF / 442 KB)
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