Meldung vom 20. November 2023

Öffentliche Bekanntgabe des Landratsamtes Konstanz: Anschluss der Kläranlage Gailingen an den Abwasserzweckverband Diessenhofen (CH)

Anschluss der Kläranlage Gailingen an den Abwasserzweckverband Diessenhofen (CH); Umbau der Kläranlage zu einem Weiterleitungsbauwerk sowie Erstellung einer Verbindungsleitung unter dem Rhein an das Kanalnetz von Diessenhofen (CH) Bekanntgabe der Feststellung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bei Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Meldung vom 10. November 2023

Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 23.10.2023 gemäß § 48 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg festgestellt. Ebenso kann der Jahresabschluss 2022 gemäß § 95 b Abs. 2 GemO in der Zeit vom 13. November bis einschließlich 21. November 2023 im Büro A 222 im Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz während der Sprechzeiten des Landratsamts kostenlos eingesehen werden. Wir bitten um vorherige Terminabsprache (T. +49 7531 800-1503).
Meldung vom 10. Oktober 2023

Öffentliche Bekanntmachung: Kiesabbau der Kieswerk Birkenbühl GmbH & Co. KG auf Teilflächen der Grundstücke FlurstückNrn. 5751/2 und 8431 der Gemarkung Hilzingen im Gewann Dellenhau

Erörterungstermin im Rahmen der nachgeholten der Umweltverträglichkeitsprüfung Mit Entscheidung vom 01.07.2020 hat das Landratsamt Konstanz auf Antrag der Kieswerk Birkenbühl GmbH & Co. KG für einen Abbau von Kiessanden auf einer ca. 17 ha großen Fläche auf den Flurstücken Nrn. 5751/2 und 8431 der Gemarkung Hilzingen im Gewann Dellenhau die naturschutz- und baurechtlichen Genehmigungen gemäß §§ 19 Abs. 1 Naturschutzgesetz (NatSchG), 49 Abs. 1, 50 Abs. 1, 58 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. Nr. 11e des Anhangs zur LBO erteilt. Aufgrund der Verfahrenskonzentration gemäß § 19 Abs. 3 NatSchG wurde mit dieser Entscheidung darüber hinaus eine forstrechtliche Genehmigung gemäß § 11 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG), eine naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), eine wasserrechtliche Befreiung gemäß § 52 Abs. 1 S. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß §§ 8, 8a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 16 Abs. 6 Straßengesetz (StrG) sowie eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 abs. 1 Nr. 5, 10 Abs. 1 WHG erteilt. Lesen Sie weiter im PDF.
Meldung vom 15. September 2023

Öffentliche Bekanntmachung: Naturschutzgebiet „Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee“ Stadt Radolfzell, Gemeinden Allensbach und Reichenau, Landkreis Konstanz

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Markelfinger Winkel“ auf dem Gebiet der Stadt Radolfzell, Gemarkung Markelfingen, sowie auf dem Gebiet der Gemeinden Allensbach und Reichenau im Landkreis Konstanz wurde im August 2023 vom Verkehrsminister für Baden-Württemberg Winfried Hermann und von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer unterzeichnet. Die Verkündung im Gesetzblatt erfolgt am 15.09.2023.
Meldung vom 29. August 2023

Öffentliche Bekanntmachung für den Windpark Brand - Erörterungstermin

Antrag der Solarcomplex AG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in 78250 Tengen, Gemarkung Watterdingen, Gewann Brand Im derzeit laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Windpark Brand ist die Beteiligung der Öffentlichkeit abgeschlossen. Der Genehmigungsantrag, die dem Antrag beigefügten Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) sowie der UVP-Bericht lagen vom 19.06.2023 bis 18.07.2023 bei der Stadt Tengen und im Landratsamt Konstanz sowie bei weiteren Behörden zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen wurden auch im Internet (UVP-Portal der Länder) veröffentlicht.
Meldung vom 12. Juli 2023

Allgemeinverfügung: Wasserentnahmen wegen anhaltender Trockenheit untersagt

LANDKREIS KONSTANZ – Viele Bäche und Flüsse im Landkreis Konstanz führen aufgrund der anhaltenden Trockenheit nur noch sehr wenig Was­ser. Da weiterhin sehr hohe Temperaturen und kein nennenswerter Nie­derschlag erwartet werden, untersagt das Landratsamt per Allgemeinver­fügung die Wasserentnahme aus Bächen, Seen und Flüssen. Davon ausge­nommen sind der Bodensee, der Hochrhein und die Radolfzeller Aach.
Meldung vom 15. Juni 2023

Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen im Landkreis Konstanz infolge akuter Waldbrandgefahr

Nutzung von Feuer- und Grillstellen im Wald verboten LANDKREIS KONSTANZ - Durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen im Landkreis Konstanz besteht derzeit ein hohes Risiko für Waldbrände. Da die Wetterprognose weiterhin sehr hohe Temperaturen und keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, untersagt das Landratsamt per Allgemeinverfügung die Nutzung aller Grill- und Feuerstellen im Wald. Das Verbot gilt zunächst bis einschließlich 31. Juli 2023 und wird bei anhaltender Trockenheit gegebenenfalls verlängert. Bei Missachtung ist mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro zu rechnen.
Meldung vom 26. Mai 2023

Öffentliche Bekanntmachung - Beteiligungsbericht für das Jahr 2021

Der Beteiligungsbericht 2021, basierend auf den Geschäftsberichten der Beteiligungsgesellschaften wurde dem Kreistag am 22. Mai 2023 vorgelegt und öffentlich beraten. Der Beteiligungsbericht ist auf der Internetseite des Landkreises Konstanz www.lrakn.de unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen abrufbar. Ebenso kann der Beteiligungsbericht gemäß § 105 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit vom 30. Mai bis einschließlich 7. Juni 2023 im Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, während der Sprechzeiten des Landratsamts eingesehen werden.
Meldung vom 28. April 2023

Erneute Verlängerung: Allgemeinverfügung des Landratsamtes Konstanz, Veterinäramt zur Aufstallung von Geflüge

Vom 28. April 2023, Az.: 25/508.302 Geflügelpest Im Rahmen der Bekämpfung der Geflügelpest ist die Verlängerung der Stallpflicht notwendig. Es wird daher eine Verlängerung zur Aufstallung der Geflügelbestände bis 14. Mai 2023 angeordnet. Auf der Grundlage des Tlergesundheitsausführungsgesetzes erlässt das Landratsamt Konstanz, Veterinäramt folgende Allgemeinverfügung:
Meldung vom 21. April 2023

Öffentliche Bekanntmachung: Rechtsverordnung des Landratsamtes Konstanz über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen zur Aufnahme und Unterbringung in Aufnahme- und Unterbringungsangelegenheiten

Rechtsverordnung des Landratsamtes Konstanz über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen zur Aufnahme und Unterbringung in Aufnahme- und Unterbringungsangelegenheiten (Aufnahme- und Eingliederungsgebührenverordnung vom 01. Mai 2023) Siehe Anlage:
Meldung vom 19. April 2023

Öffentliche Bekanntmachung: Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Konstanz über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SENS)

Aufgrund der §§ 3 und 15 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg i. d. F. der Bekanntmachung vom 19. Juni 1987 (GBl. S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185, 190), hat der Kreistag des Landkreises Konstanz die Satzung des Landkreises Konstanz über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SENS) in der Fassung vom 13. Mai 2013 am 20. März 2023 mit den  Stimmen der Mehrheit aller Mitglieder wie folgt geändert:(Siehe PDF)
Meldung vom 18. April 2023

Erneute Verlängerung: Allgemeinverfügung des Landratsamtes Konstanz, Veterinäramt zur Aufstallung von Geflügel

Vom 17. April 2023, Az.: 25/508.302 Geflügelpest Im Rahmen der Bekämpfung der Geflügelpest ist die Verlängerung der Stallpflicht notwendig. Es wird daher eine Verlängerung zur Aufstallung der Geflügelbestände bis 30. April 2023 angeordnet. Auf der Grundlage des Tlergesundheitsausführungsgesetzes erlässt das Landratsamt Konstanz, Veterinäramt folgende Allgemeinverfügung:
Meldung vom 27. März 2023

Rechtsverordnung des Landratsamtes Konstanz über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde (Gebührenverordnung - GebVO) vom 1. April 2023

Aufgrund von § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Gebührenrechts vom 14. Dezember 2004 (Gesetzblatt Seite 895), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (Gesetzblatt Seite 161), wird verordnet: (Siehe PDF Dokumente)
Meldung vom 11. November 2022

Geplante Naturschutzgebietsverordnung „Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee“, Stadt Radolfzell, Gemarkung Markelfingen, sowie Gemeinden Allensbach und Reichenau, Landkreis Konstanz

Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Ausweisung des Naturschutzgebiets „Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee“ gemäß § 23 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) i.V.m. § 39 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG).
Meldung vom 22. November 2019

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Kreisarchivs

Aufgrund von § 3 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vom 19. Juni 1987 (GBl.S.289), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221, 222) und §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes vom 17.03.2005 (GBl. S. 206, 207) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593) hat der Kreistag des Landkreises Konstanz am 21. Oktober 2019 folgende Gebührensatzung beschlossen:
Meldung vom 13. Dezember 2018

13. Verordnung des Landratsamtes Konstanz zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Hegau“

Die Gemeinde Gottmadingen hat eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Hegau“ auf Gemarkung Gottmadingen beantragt. Am östlichen Ortsrand von Gottmadingen sollen durch einen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche geschaffen werden. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Hegau“. Das Landratsamt Konstanz hat die Landschaftsschutzgebietsverordnung entsprechend geändert: