
Hilfen zur Gesundheit
Die Hilfen zur Gesundheit beinhalten:
- Vorbeugende Gesundheitshilfe
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Die Leistungen der Hilfe zur Gesundheit entsprechen grundsätzlich den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Hilfegewährung erfolgt an Personen, die keinen vorrangigen Anspruch auf Leistungen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung haben. Sie erfolgt auf Antrag bzw. ab Bekanntwerden und ist vom Einkommen und Vermögen abhängig. Es gelten die in § 85 SGB XII festgelegten Einkommens- sowie die in § 90 SGB XII genannten Vermögensgrenzen.
Antrag stellen
Anträge können bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde gestellt werden. Den entsprechenden Formantrag können Sie auch vorab herunterladen und ausfüllen.
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Sozialamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-4600
F. +49 7531 800-1618
Sozialamt@LRAKN.de
Ansprechperson
Daniel Commercio
T. + 49 7531 800-1651
F. +49 7531 800 -1618
Daniel.Commercio@LRAKN.de