
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX)
Wer körperlich, geistig oder seelisch auf Dauer wesentlich behindert ist oder wem eine Behinderung droht, hat Anspruch auf Eingliederungshilfe, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie Krankenkasse, Rentenversicherung oder Arbeitsverwaltung - gewährt wird. Diese Leistungen der Teilhabe sind im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt.
Voraussetzungen:
- Ihr Einkommen und Vermögen liegt unterhalb bestimmter Grenzen.
- Sie sind durch eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung wesentlich in Ihrer Teilhabe eingeschränkt.
Beachten Sie: Die Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung erbringt das Jugendamt nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Antragsstellung, so geht’s:
Sie wenden sich an die Eingliederungshilfe des Landratsamtes Konstanz. Dort erhalten Sie Beratung (auch ob wir die für Sie zuständige Stelle sind), Unterstützung und können direkt einen formlosen Antrag stellen.
Der für Sie zuständige Sachbearbeiter wird Sie ggf. bitten, ein Antragsformular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
Im Laufe des Verfahrens wird ein Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren durchgeführt um Ihre individuellen Bedarfe an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln. Dafür wird in Baden-Württemberg das Bedarfsermittlungsinstrument (BEI-BW) verwendet.
Sobald alle Unterlagen vorliegen und Ihr persönlicher Bedarf an Eingliederungshilfe ermittelt wurde, wird durch die Behörde geprüft welche Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt werden können.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Einzelfall sind zusätzlich zum Antrag verschiedene Nachweise erforderlich, beispielsweise:
- Ärztliche Gutachten und medizinische Unterlagen
- Einkommens- und Vermögensnachweise
Antragsunterlagen
- Antrag EGH 2023 (PDF / 328 KB)
- Einverständniserklärung (PDF / 701 KB)
- Vorbereitungsbogen BEI_BW (PDF / 59 KB)
- Antrag EGH 2023 – ohne Einkommen und Vermögen (PDF / 275 KB) (Hinweis: Nur für Teilhabe am Arbeitsleben und Teilhabe an Bildung)
Zusätzliche Informationen in leichter Sprache:
Zuständiger Ansprechpartner:
Der für Sie persönlich zuständige Ansprechpartner ergibt sich aus Ihrem Nachnamen.
Zuständigkeitsliste nach Alphabet (PDF / 26 KB)
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Sozialamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1611
F. +49 7531 800-1618
Sozialamt@LRAKN.de