
Einsichtnahme in Bauakten des Kreisarchivs
Die Einsichtnahme in archivierte Bauakten unterliegt den Bestimmungen des Archivrechts und ist unter den untengenannten Voraussetzungen auf Antrag möglich.
Senden Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag an kreisarchiv@lrakn.de oder übermitteln Sie uns direkt über service-bw eine sichere Servicekonto Nachricht mit dem Antrag als Anlage.
Hinweis: Das Antragsformular gilt nur für das Kreisarchiv, Landratsamt Konstanz. Für einen Antragsprozess ausserhalb des Landkreises Konstanz kann das Formular nicht verwendet werden.
Zuständige Stelle
Bauakten sind auf verschiedene Behörden aufgeteilt- die richtige Anlaufstelle lässt sich anhand des Baujahrs des Gebäudes und des Orts feststellen.
Das Kreisarchiv ist die in der Regel richtige Anlaufstelle für Gebäude
- mit einem Baujahr vor 2000
- außerhalb der Städte Konstanz, Radolfzell, Singen sowie der Verwaltungsgemeinschaft Stockach und Engen
Das Baurechtsamt des Landkreises ist in der Regel zuständig für Gebäude
- mit einem Baujahr ab 2000
- außerhalb der Städte Konstanz, Radolfzell, Singen sowie der Verwaltungsgemeinschaften Stockach und Engen
Besondere Regelungen gelten für folgende Gemeinden:
- Die Städte Konstanz, Singen und Radolfzell verwalten ihre Bauakten beim jeweiligen Stadtbauamt selbst.
- Verwaltungsgemeinschaft Engen (Engen, Aach, Mühlhausen-Ehingen): Hier sind Bauakten aufgeteilt zwischen dem Stadtbauamt Engen und dem Kreisarchiv Konstanz. In der Regel sind die Akten für Gebäude mit einem Baujahr vor 1950 beim Kreisarchiv, jüngere beim Bauamt Engen zu finden.
- Verwaltungsgemeinschaft Stockach (Stockach, Bodman-Ludwigshafen, Eigeltingen, Mühlingen, Orsingen-Nenzingen, Steißlingen): Bauakten sind aufgeteilt zwischen dem Stadtbauamt Stockach und dem Kreisarchiv Konstanz. In der Regel sind Akten zu Gebäuden mit einem Baujahr vor 1945 beim Kreisarchiv, jüngere beim Bauamt Stockach zu finden.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Aufgrund der in Bauakten enthaltenen Informationen sind bei ihrer Nutzung schutzwürdige Belange Dritter zu beachten. Die Einsichtnahme ist im Regelfall darum nur für Eigentümer und Eigentümerinnen des betreffenden Gebäudes möglich sowie für von diesen schriftlich Bevollmächtigte.
Eigentümer und Eigentümerinnen müssen ihre Berechtigung durch einen Grundbuchauszug oder durch einen Bescheid Grundsteuer B nachweisen. Sachverständige, Immobilienmakler, Architektinnen etc. benötigen immer eine Vollmacht der Eigentümer in Verbindung mit deren Eigentumsnachweis.
Eine Vollmacht besteht aus einem unterschriebenen Schriftstück (kein Word-Dokument) sowie Kopien der Personalausweise beider Personen.
Verfahrensablauf
Für eine schnelle und effektive Recherche bitten wir Sie Adresse, Gemarkung, Flurstücksnummer und Baujahr bei Ihrer Anfrage anzugeben. Gerne können Sie hierzu das oben verlinkte „Formular für Einsichtnahme in Bauakten des Kreisarchivs“ verwenden.
Sobald wir Ihre Akte ausfindig machen, können Sie sich für eine Einsichtnahme vor Ort oder für die digitale Zusendung der Akte entscheiden. Eine Einsichtnahme kann erst erfolgen, nachdem Sie das Antragsformular sowie alle darin gefragten Unterlagen per Email eingereicht haben.
Wir nehmen Anfragen ausschließlich per Email an kreisarchiv@lrakn.de entgegen, ein telefonischer Antrag ist NICHT möglich.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular mit Name, Anschrift, Kontaktdaten und Rechnungsadresse
- Personalausweis bzw. bei reiner Onlineabwicklung Kopie oder Scan desselben als Identifikationsnachweis der Antragstellenden
- Nachweis der Berechtigung des Eigentümers (= Grundbuchauszug oder Grundsteuernachweis)
- Bei Nutzung durch Dritte: Schriftliche Bevollmächtigung des Eigentümers
Kosten
Wir berechnen eine Grundgebühr für die Einsichtnahme in Höhe von 30 €. Die eigenhändige Anfertigung von Fotografien im Leseraum des Kreisarchivs ist kostenlos. Für Scans, Papierkopien und Ausdrucke sowie Versand berechnen wir folgende Gebühren:
- Scan A4 oder A3 mit 300 dpi: 0,50 €
- Scan von großformatigen Plänen (>A3 bis A2): 2,00 €
- Kopie oder Ausdruck s/w DIN A4: 0,50 €
- Kopie oder Ausdruck s/w DIN A3: 0,75 €
- Kopie oder Ausdruck farbig A4: 1,50 €
- Kopie oder Ausdruck farbig A3: 2,00 €
- Ausdruck >A3: 5,00 €
- Übermittlung von Scans: 3 €
- Postversand von Kopien: 5 € zzgl. Porto
Hinweise
Wir nehmen Anfragen ausschließlich per Email an kreisarchiv@lrakn.de entgegen, ein telefonischer Antrag ist NICHT möglich.
Freigabevermerk
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