Leistungen

Einsichtnahme in Bauakten des Kreisarchivs

Die Einsichtnahme in archivierte Bauakten unterliegt den Bestimmungen des Archivrechts und ist unter den untengenannten Voraussetzungen auf Antrag möglich.

Senden Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag an kreisarchiv@lrakn.de oder übermitteln Sie uns direkt über service-bw eine sichere Servicekonto Nachricht mit dem Antrag als Anlage.

Hinweis: Das Antragsformular gilt nur für das Kreisarchiv, Landratsamt Konstanz. Für einen Antragsprozess ausserhalb des Landkreises Konstanz kann das Formular nicht verwendet werden.

Zuständige Stelle

Amt für Kultur und Geschichte

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Aufgrund der in Bauakten enthaltenen Informationen sind bei ihrer Nutzung schutzwürdige Belange Dritter zu beachten. Die Einsichtnahme ist im Regelfall darum nur für Eigentümer*innen des betreffenden Gebäudes möglich sowie für von diesen schriftlich Bevollmächtigte.

Eigentümer*innen müssen ihre Berechtigung durch einen Grundbuchauszug oder durch einen Bescheid Grundsteuer B nachweisen. Sachverständige, Immobilienmakler*innen, Architekt*innen etc. benötigen immer eine Vollmacht der Eigentümer*in in Verbindung mit deren Eigentumsnachweis.

Verfahrensablauf

Die Einsichtnahme in Bauakten, die bereits ins Kreisarchiv übernommen worden sind, unterliegt den Bestimmungen des Archivrechts. Bei Akten, die noch nicht geschlossen sind, ist das Baurechtsamt für die Einsichtnahme zuständig. In beiden Fällen können Sie Ihre Anfrage an uns stellen, je nach Status der Akte bearbeiten wir Ihren Antrag oder verweisen Sie an unsere Kolleginnen und Kollegen im Baurechtsamt.

In manchen Fällen kann es auch sein, dass historische Bauakten in den Staatsarchiven Freiburg oder Sigmaringen liegen. Auch in diesen Fällen helfen wir gerne weiter und fragen bei den zuständigen Stellen für Sie an.

Erforderliche Unterlagen

  1. Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular mit Name, Anschrift, Kontaktdaten und Rechnungsadresse
  2. Personalausweis bzw. bei reiner Onlineabwicklung Kopie oder Scan desselben als Identifikationsnachweis der Antragstellenden
  3. Nachweis der Berechtigung des Eigentümers (= Grundbuchauszug oder Grundsteuernachweis)
  4. Bei Nutzung durch Dritte: Schriftliche Bevollmächtigung des Eigentümers

Kosten

Wir berechnen eine Grundgebühr für die Einsichtnahme in Höhe von 30 €. Die eigenhändige Anfertigung von Fotografien im Leseraum des Kreisarchivs ist kostenlos. Für Scans, Papierkopien und Ausdrucke sowie Versand berechnen wir folgende Gebühren:

  • Scan A4 oder A3 mit 300 dpi: 0,50 €
  • Scan von großformatigen Plänen (>A3 bis A2): 2,00 €
  • Kopie oder Ausdruck s/w DIN A4: 0,50 €
  • Kopie oder Ausdruck s/w DIN A3: 0,75 €
  • Kopie oder Ausdruck farbig A4: 1,50 €
  • Kopie oder Ausdruck farbig A3: 2,00 €
  • Ausdruck >A3: 5,00 €
  • Übermittlung von Scans: 3 €
  • Postversand von Kopien: 5 € zzgl. Porto