
Schifffahrt
Wichtiger Hinweis zu den Theorieprüfungen:
Zu einem theoretischen Prüfungstermin darf nur erscheinen, wer eine schriftliche Einladung vorlegen kann. Der genaue Prüfungsort für den jeweiligen theoretischen Prüfungstermin wird im Einladungsschreiben mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass die genannten Prüfungstermine nur stattfinden können, wenn das Infektionsgeschehen sowie die aktuell geltenden Bestimmungen dies zulassen!
Auswirkungen der Corona-Verordnung auf das Schifffahrtswesen (Stand 12.04.2022)
- Grundsätzlich ist die Corona-VO des Landes Baden-Württembergs in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
- Das Befahren des Sees ist erlaubt.
- Segelschulen fallen unter den Begriff von Fahrschulen. Für Sie gelten in Sachen Infektionsschutz dieselben Anforderungen wie für Bildungseinrichtungen und allgemeine Schulen.
- Die Städte und Gemeinden sind als Ortspolizeibehörde verantwortlich dafür, dass die Corona-VO eingehalten wird und entscheiden über die nötigen Maßnahmen.
Das Schifffahrtsamt des Landratsamtes Konstanz ist zuständig für die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zur Schifffahrt auf dem Bodensee sowie die Erteilung von Veranstaltungs- und Ausnahmegenehmigungen auf dem Wasser im Bereich des Landkreises Konstanz. Zudem ist es für die Zulassung von Wasserfahrzeugen auf der Hochrheinstrecke zwischen Neuhausen und Rheinfelden verantwortlich.
Auf dem gesamten baden-württembergischen Teil des Bodensees führt das Schifffahrtsamt Abgastypenprüfungen für Bootsmotoren durch und wartet bzw. unterhält Seezeichen und Bojen. Hierzu gehören auch der Betrieb, die Instandhaltung und Wartung der Sturmwarnleuchten am deutschen und österreichischen Bodenseeufer. Darüber hinaus ist es auch zuständig für die technische Untersuchung von Fahrgastschiffen auf der oberen Donau bei Ulm.
Weitere Informationen:
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Reichenaustraße 37
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1980
F. +49 7531 800-1999
Schifffahrt@LRAKN.de