
Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen
Das Referat Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen trifft Entscheidungen über Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen. Ebenso fallen die Themen Einbürgerungen, Erteilung von Staatsangehörigkeitsausweisen, Rechtsaufsicht über die Standesämter und öffentlich-rechtliche Namensänderungen in den Zuständigkeitsbereich dieses Referats.
Aktuelles:
Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
Am 01. März 2020 tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Ziel des neuen Gesetzes ist es, ausländischen Fachkräften den Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern und zu beschleunigen. Dieses beschleunigte Fachkräfteverfahren kann von dem jeweiligen Arbeitgeber in Vollmacht der einreisewilligen Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde beantrag werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz adressiert die folgenden Zielgruppen:
Ausgebildete Fachkräfte
- Fachkräfte mit Berufsabschluss
- Fachkräfte mit Hochschulabschluss
- Wissenschaftliche Nachwuchskräfte
Angehende Fachkräfte
- Internationale Studierende bzw. Studieninteressierte
- Ausbildungsinteressierte
Weitere Informationen
- Informationsseite der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Vollmacht (234 KB)
- Untervollmacht (83 KB)
- Vollmacht für Familiennachzug des Ehegatten (228 KB)
- Vollmacht für Familiennachzug von minderjährigen Kindern (224 KB)
- Vereinbarung (329 KB)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (734 KB)
- Zusatzblatt (442 KB)
Kontakt
Jessica Czogalla
T. +49 7531 800-1781
E. Jessica.Czogalla@LRAKN.de
Claudine Russo
T. +49 7531 800-1775
E. Claudine.Russo@LRAKN.de
Edgar Peters
T. +49 7531 800-1763
E. Edgar.Peters@LRAKN.de
Informationen zum Brexit
Ausländerrecht
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist zum 01. Februar aus der Europäischen Union ausgetreten. Es hat sich um einen geregelten Austritt gehandelt. Im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU sind Übergangsregeln unter anderem zum Aufenthalt britischer Staatsangehöriger und deren Familienangehörigen in der Europäischen Union enthalten.
Weitere Informationen
- Fragen und Antworten zu den Auswirkungen auf die Statusrechte der britischen Bürger (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)
- Informationsbroschüre IOM (englisch) (1,1 MB)
Einbürgerungen
Während des Übergangszeitraums gilt für britische Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber die Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 2 StAG für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten fort. Sie können mit fortbestehender britischer Staatsangehörigkeit eingebürgert werden.
Bei britischen Staatsangehörigen, die vor Ablauf des Übergangszeitraums (also bis zum 31.12.2020) einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland gestellt haben, wird von dem sonst nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz erforderlichen Ausscheiden aus der britischen Staatsangehörigkeit abgesehen, sofern alle weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen vor Ablauf des Übergangszeitraums erfüllt waren und zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiterhin erfüllt sind.
Nach Ende des Übergangszeitraums (also ab dem 01.01.2021) können britische Staatsangehörige grundsätzlich nur eingebürgert werden, wenn sie zuvor die britische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben.
Aufgaben:
Ausländerwesen
Hier erhalten Sie Entscheidungen über
- Einreise,
- Aufenthalt und
- Fragen der Erwerbstätigkeit
von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Für Einwohner der Städte Konstanz, Radolfzell und Singen wenden Sie sich bitte an die Kollegen bei den Stadtverwaltungen der genannten Städte.
Weitere Informationen:
- Ansprechpartner (71 KB)
- Antrag Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, Visum (706 KB)
- Antrag Arbeitserlaubnis (29 KB)
- Antrag auf Umverteilung (31 KB)
- Antrag Reiseausweis (103 KB)
- Erklärung zur ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (70 KB)
- Broschüre zum Elektronischer Aufenthaltstitel eAT (829 KB)
- Brochure electronic residence permit eAT (829 KB)
- Broschüre zum Elektronischen Aufenthaltstitel auf arabisch (1,7 MB)
- Informationen zur Beschäftigung von Asylbewerbern (143 KB)
- Stellenbeschreibung ZAV (673 KB)
- Verpflichtungserklärung (77 KB)
- Liste der erforderlichen Antragsunterlagen (101 KB)
Staatsangehörigkeitsbehörde / Einbürgerungen
Die Staatsangehörigkeitsbehörde entscheidet über den Erwerb, Besitz und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Zugleich ist sie zuständig für Einbürgerungen in die deutsche Staatsbürgerschaft.
Informationen über die Möglichkeit einer Einbürgerung und Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten zur Zuwanderung nach Deutschland finden Sie hier.
Weitere Informationen:
- Ansprechpartner (459 KB)
- Merkblatt Unterlagen Einbürgerungsverfahren (17 KB)
- Antrag Einbürgerung (586 KB)
- Merkblatt Unterlagen Staatsangehörigkeitsausweis (33 KB)
- Antrag Staatsangehörigkeitsausweis (646 KB)
Personenstandswesen
Das Ordnungsamt ist für öffentlich-rechtliche Namensänderungen zuständig. Darüber hinaus übt es die Rechtsaufsicht über die Standesämter der Städte und Gemeinden im Landkreis Konstanz aus.
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Ordnungsamt
Ausländerbehörde
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1766
F. +49 7531 800-1777
Ordnungsamt@LRAKN.de
Servicezeiten
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.