Wirtschaftliche Jugendhilfen

Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) beschriebenen Leistungen rechtlich und finanziell in Ergänzung der sozialpädagogischen Grundlagen des sozialen Dienstes verwaltungsmäßig umzusetzen.

Dies geschieht durch:

  • Prüfung der örtlichen Zuständigkeit und Abgrenzung zu anderen Leistungsträgern
  • Bewilligung mit entsprechenden Kostenzusagen
  • Berechnung und Durchsetzung der Kostenbeteiligung von jungen Menschen und deren Eltern
  • Persönliche und telefonische Beratung
  • Abwicklung von Widerspruchs- und Klageverfahren

Kontakt

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Landratsamt Konstanz
Otto-Blesch-Straße 49/51
78315 Radolfzell
Lage

T. +49 7531 800-2700
F. +49 7531 800-2399
Jugendamt@LRAKN.de

Amt für Kinder, Jugend und Familie - Außenstelle Singen
Landratsamt Konstanz
Maggistr. 7
78224 Singen
Lage

T. +49 7531 800-2800
F. +49 7531 800-2829
Jugendamt@LRAKN.de

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Mo. 08:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr