Kreiszuschüsse zu Maßnahmen der Jugendpflege wie Freizeiten und Gruppenfahrten

Die Richtlinien wurden überarbeitet und enthalten in der aktuellen Version vom 1.1.2020 neu den § 5 Abs. 4. Die Träger müssen eine aktuell geltende Vereinbarung mit Ihrem zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum §72a SGB VIII beifügen.

Eine Anleitung und die notwendigen Unterlagen für den Abschluss einer Vereinbarung nach §72a:
Unterlagen §72a SGB VIII

Weitere Informationen:

Kontakt

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Landratsamt Konstanz
Otto-Blesch-Straße 49/51
78315 Radolfzell
Lage

T. +49 7531 800-2700
F. +49 7531 800-2399
Jugendamt@LRAKN.de

Amt für Kinder, Jugend und Familie - Außenstelle Singen
Landratsamt Konstanz
Maggistr. 7
78224 Singen
Lage

T. +49 7531 800-2800
F. +49 7531 800-2829
Jugendamt@LRAKN.de

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