Beistandschaften, Amtspflegschaften und Vormundschaften

Die Beistände des Sachgebiets (Beistandschaften) unterstützen Sie dabei, die Vaterschaft für Ihr Kind feststellen zu lassen bzw. Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Auch weitere rechtliche Fragen zur Elternschaft bei Trennung und Scheidung können Sie hier ansprechen. Darüber hinaus sind die Beistände zuständig für alle Urkunden „rund um‘s Kind“ (z. B. Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsurkunden, Sorgerechtserklärungen) sowie für Bescheinigungen, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde.

Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen Vormund oder Pfleger (Amtspflegschaften und Vormundschaften). Steht kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung, kann das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund bestimmt werden, der sich um die Interessen des Kindes kümmert.

Unsere Aufgabenbereiche

  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für minderjährige Kinder
  • Beratung in Sachen Volljährigenunterhalt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft
  • Information über gemeinsame elterliche Sorge
  • Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
  • Führen von Amtspflegschaften und Vormundschaften
  • Beurkundungen

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Anträge

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Kontakt

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Landratsamt Konstanz
Otto-Blesch-Straße 49/51
78315 Radolfzell
Lage

T. +49 7531 800-2700
F. +49 7531 800-2399
Jugendamt@LRAKN.de

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Außenstelle Singen
Landratsamt Konstanz
Maggistr. 7
78224 Singen
Lage

T. +49 7531 800-2700
F. +49 7531 800-2829
Jugendamt@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr  
Di. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr  
Mi. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr  
Do. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr  
Fr. 8 bis 12 Uhr