Abfallwirtschaftsbetrieb und Verwaltung

Die Betriebs- und Personalführung und Entscheidungen in allen Angelegenheiten des Betriebes, soweit nicht der Kreistag oder Betriebsausschuss zuständig sind, erfolgt durch die Betriebsleitung. Hierzu gehören auch die Ausarbeitung von Grundsatzentscheidungen im Abfallbereich und die Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Städten und Gemeinden. Weiteres zum Abfallwirtschaftskonzept finden Sie unter Konzeption der Abfallwirtschaft im Landkreis Konstanz.

Unsere Aufgabenbereiche

  • Abfallwirtschaftssatzung
  • Abfallwirtschafts- und Entsorgungskonzepte
  • Delegationsvereinbarung Städte und Gemeinden
  • Systemabstimmungen Rücknahmesysteme
  • Verbringung von Siedlungsabfällen in die Schweiz, Notifizierungs- und Zollverfahren
  • Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Antrags- und Genehmigungsverfahren Entsorgungsanlagen
  • Beschaffungen und öffentliche Ausschreibungen
  • Vertragsabwicklungen und Vertragswesen
  • Tourenplanung Problemstoffsammlung
  • Wirtschafts- und Finanzplan, Jahresabschluss
  • Kalkulation Abfallgebühren
  • Finanzwesen und Finanzbuchhaltung
  • Controlling, Statistik und Abfallbilanz

Tourenpläne

Wertstoffhof und Umladestation

Singen-Rickelshausen

Ab 2024 wird Bodenaushub nur noch in Ausnahmefällen angenommen.

Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2024 die Annahme von Bodenaushub nur noch in Ausnahmefällen erfolgen kann.
 
Gemäß Deponieverordnung dürfen ab 1. Januar 2024 Abfälle, die einer Verwertung zugeführt werden können oder für das Recycling geeignet sind, nicht mehr auf Deponien abgelagert werden. Eine Ablagerung von nicht verunreinigtem Bodenaushub auf Deponien ist daher ab 1. Januar 2024 nicht mehr zulässig, da es sich hierbei um grundsätzlich verwertbaren Abfall handelt. Eine Annahme am Wertstoffhof Singen-Rickelshausen kommt für das betreffende Material nur noch dann in Frage, wenn eine Verwertungsprüfung, die vom Abfallerzeuger durchzuführen ist, zum Ergebnis hat, dass der Bodenaushub keiner Verwertung zugeführt werden kann.
 
Im Vorfeld der Anlieferung am Wertstoffhof Singen-Rickelshausen sind vom Abfallerzeuger selbst Verwerter oder Recycler (bspw. Kiesgruben) anzufragen. Das Ergebnis der Verwertungs- bzw. Recyclingprüfung ist im Formular Eigenerklärung Unbedenklichkeit Bodenaushub anzugeben.

Ab 2025 wird nur noch zweifelsfrei asbestfreier Bauschutt angenommen

Am Wertstoffhof Singen-Rickelshausen kann nur zweifelsfrei asbestfreier Bauschutt angenommen werden. Bei der Anlieferung von Bauschutt ist daher die ausgefüllte vereinfachte Erklärung zur Asbestfreiheit mineralischer Bau- und Abbruchabfälle vorzulegen.
 
Mit der Neufassung des Steckbriefs „Kleinmengen von mineralischen Bauabfällen“ wurde von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg festgelegt, dass mineralischer Bauschutt von Abbruchtätigkeiten an Gebäuden oder Bauwerken, mit deren Errichtung vor dem 31.10.1993 begonnen wurde, eine Verwendung von asbesthaltigen Baustoffen nicht zweifelsfrei auszuschließen ist und dieser Bauschutt demnach definitionsgemäß als geringfügig asbesthaltig zu behandeln ist. Bei den asbesthaltigen Bestandteilen kann es sich um Putz, Farbanstriche, Fliesenkleber oder Spachtelmasse handeln, die im mineralischen Bauschutt enthalten sind.

Öffnungszeiten und Gebühren WSH Singen-Rickelshausen 2026

Umladestation und Wertstoffhof Singen-Rickelshausen
für private Haushalte des Landkreis KN
Kreuzung L220 / Obere Bännle
78224 Singen

T. +49 7531 800-3201
Umladestation.Rickelshausen@LRAKN.de


Öffnungszeiten 2026

Sonstige Änderungen behalten wir uns vor.

Montag bis Freitag 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr

Jeden letzten Samstag im Monat
8 bis 12 Uhr
Fasnacht, Schmotziger Dunschtig
12. Februar 2026
geschlossen
Geöffneter Samstag im Dezember
bis 19. Dezember 2026
8 bis 12 Uhr
Jahresende 2026
31. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027
geschlossen

 
 
 

Gebühren ab 2026

Gebühren nach § 17 Abfallwirtschaftssatzung Abfälle
ab 100 kg,
die gewogen
werden
Pauschalgebühr
pro Anlieferung
unter 100 kg
Restmüll, Sperrmüll 225 EUR/t 10 EUR
Kunststoff, Glas, Holz 225 EUR/t 10 EUR
Kleinmengen mineralischer Bauschutt, mit Erklärungzur Asbestfreiheit (Formular) und Eingangskontrolle 225 EUR/t 10 EUR
Garten- und Parkabfälle, Grünschnitt(z.B. Stämme / Äste bis 10 cm Durchmesser) 60 EUR/t 3 EUR
unbelasteter Bodenaushub (nur wenn Kunde Verwertbarkeit geprüft hat) 60 EUR/t 2 EUR
Altreifen PKW 8 EUR je Stück
Altreifen LKW 25 EUR je Stück
Altreifen Traktoren 35 EUR je Stück

Öffnungszeiten und Gebühren 2025

Die Gebühren und Öffnungszeiten 2025 können Sie hier einsehen (PDF / 133 KB).

Weitere Hinweise

  • Kostenfrei: Elektronikschrott, Altmetall, Papier/Pappe/Kartonage, Alttextilien
  • PV-Module: Anlieferungen von mehr als 10 Stück sind mind. ein Tag vorher anzumelden
  • Nachtspeicheröfen: Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter T. +49 7531 800-1533
  • Problemstoffe: Weitere Hinweise auf der Seite oder unter T. +49 7531 800-1533

Was versteht man unter Problemstoffen?

Unter dem landläufigen Begriff "Problemstoffe" oder "Sonderabfälle" sind solche Abfälle zusammengefasst, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltschädigend sein können.
Im Amtsdeutsch hießen diese Abfälle bislang "besonders überwachungsbedürftige Abfälle"; nunmehr werden sie als "gefährliche Abfälle" bezeichnet. Zu diesen problematischen Abfällen gehören beispielsweise nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Batterien, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalie, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, Energiesparlampen und vieles mehr.

Solche Abfälle sind aufgrund ihrer Umwelt- oder Gesundheitsschädlichkeit getrennt von Siedlungsabfällen zu entsorgen. Ihre ordnungsgemäße Entsorgung wird entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Rahmen eines Nachweisverfahrens besonders überwacht.

Hinweise zur Entsorgung von Problemstoffen

  • Für Altöle und Batterien gibt es eine Rücknahmeverpflichtung des Handels.
  • Batterien, die Sie dennoch beim Schadstoffsammelmobil abgeben möchten, müssen nicht nach Knopfzellen, Nickel-Cadmium-Akkus und Trockenbatterien getrennt abgegeben werden.
  • Altmedikamente aus dem Hausgebrauch können i.d.R. über die Restmülltonne entsorgt werden. Da diese Abfälle nicht mehr deponiert werden, besteht keine Gefahr für die Umwelt (Ausnahme: Zytostatika und schwermetallhaltige Medikamente, diese sind über die Schadstoffsammlung zu entsorgen)
  • Plastikfarbeimer/ - tuben mit eingetrockneten Farbresten können über den Restmüll entsorgt werden. Saubere bzw. spachtelreine Eimer können bei entsprechender Kennzeichnung über den Gelben Sack entsorgt werden.
  • Bei der Problemstoffsammlung werden Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass größere Mengen von Schadstoffen nur nach Absprache mit dem Landkreis bei der Problemstoffsammlung angenommen werden können.

Die Anlieferung von Problemstoffen ist für Privathaushaltungen kostenfrei, die entstehenden Kosten sind in die Abfallgebühren einkalkuliert.

Problemstoffe aus gewerblichen Herkunftsbereichen hat der Landkreis in seiner Abfallwirtschaftssatzung (PDF / 95 KB) von der Entsorgung ausgeschlossen. Die Industrie- und Handwerkskammer organisiert mehrmals jährlich mobile Problemstoffsammlungen für Handel, Industrie und Gewerbe (www.hwk-konstanz.de).

Batterien und Akkus richtig entsorgen

Für verbrauchte Batterien und Akkus besteht eine Rückgabeverpflichtung, d. h. der Endverbraucher muss diese zu einer Sammelstelle bringen. Der Handel, der Batterien verkauft, ist zur Rücknahme verpflichtet; dort sind in der Regel Sammelkartons oder Sammelfässer aufgestellt. Der größte Teil der verbrauchten Batterien wird einer Verwertung zugeführt.
Batterien/ Akkus müssen Elektrogeräten entnommen werden, bevor sie getrennt vom Altgerät entsorgt werden.

Batterien und Akkus Elektroaltgeräte
Rückgabe im Handel Rückgabe im Handel
Schadstoffmobil Werkstoffhof
Wertstoffhof  

Viele elektronische Geräte, wie Mobiltelefone und Notebooks, enthalten Lithium-Ionen-Akkus, erkennbar am chemischen Symbol „Li“. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole beim Transport mit Klebeband abgeklebt oder die Akkus im Gerät bzw. einzeln in kleinen Plastiktüten transportiert werden.
 
Aufgeblähte Batterien/Akkus sind gefährlich und sollten in einem Metalleimer mit Sand transportiert werden. Vor der Entsorgung von Altgeräten sollten persönliche Daten gelöscht werden, insbesondere bei Computern und Mobiltelefonen. Produkte mit fest verbauten Batterien/Akkus (z. B. blinkende Schuhe) sind ebenfalls am Wertstoffhof abzugeben.
 
Am Wertstoffhof erfolgt eine kontrollierte Annahme von Batterien/Akkus und Elektroaltgeräten.

Batterien, Akkus und Elektroaltgeräte nicht über die Restmülltonne entsorgen, da diese recyclingfähige Metalle und z. T. Schadstoffe enthalten!