Amtliche Bekanntmachungen

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) oder von aufgrund der Landkreisordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der nachfolgenden Satzungen wird nach § 3 Abs. 4 LKrO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der betreffenden Satzung gegenüber dem Landkreis Konstanz geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung der betreffenden Satzung verletzt worden sind.

Meldung vom 26. September 2026

Ausschreibung der Stelle der Landrätin oder des Landrats des Landkreises Konstanz

Wegen Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zum 30. April 2027 ist die Stelle der Landrätin oder des Landrats des Landkreises Konstanz zum 1. Mai 2027 neu zu besetzen. Der besondere beschließende Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin oder des Landrats hat in seiner Sitzung vom 21. September beschlossen, dass die Stelle im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am Freitag, den 25. September 2027 öffentlich ausgeschrieben wird.
Meldung vom 25. September 2026

Bekanntgabe der Feststellung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bei Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Marius Sailer Biogas und Nahwärme beantragt gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erhöhung der installierten Leistung der bestehenden Biogasanlage durch Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes im bestehenden BHKW-Gebäude auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3206 der Gemarkung Binningen in 78247 Hilzingen. Im Verfahren wurde anlässlich einer standortbezogenen Vorprüfung festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss.
Meldung vom 04. August 2026

Anordnungen nach Art. 1.14 Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) aufgrund der wasserbezogenen Veranstaltungsteile des Konstanzer Seenachtfest am 8. August 2026

Am 8. August 2026 findet das traditionelle „Seenachtfest“ in Konstanz bzw. zeitgleich das „fantastical“ in Kreuzlingen statt. Aufgrund der wasserbezogenen Veranstaltungsteile, unter anderem den Großfeuerwerken von Kiesschiffen aus, ist es zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beziehungsweise zur Abwendung von Gefahren erforderlich, die nachstehenden Schifffahrtsrechtlichen Anordnungen nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) zu erlassen. Die Anordnungen sollen einen ordnungsgemäßen Ablauf der am 8. August 2026 vorgesehenen Seenachtfestveranstaltungen auf dem Wasser ermöglichen. Daher werden hinsichtlich der Schifffahrt auf dem Bodensee sowie der Ausübung des Gemeingebrauchs am Gewässer aufgrund Artikel 1.14 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung in ihrer aktuell gültigen Fassung folgende besondere und vorrangig zu beachtende Anordnungen für die Bodenseeschifffahrt und die sonstige Benutzung des Gewässers erlassen.
Meldung vom 29. Juli 2026

Rechtsverordnung des Landratsamtes Konstanz über die Festsetzung von Gebühren und Auslagen für öffentliche Leistungen beim Veterinäramt (GebVO Veterinäramt) vom 17. Juli 2026

Das Veterinäramt des Landkreises Konstanz hat eine neue Gebührenverordnung beschlossen. Mit der Veröffentlichung wird die Verordnung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bekannt gemacht. Sie regelt die Erhebung von Gebühren für die darin aufgeführten Leistungen und tritt zum festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
Meldung vom 15. Juli 2026

Allgemeinverfügung zur Abschussfreigabe von Dam-, Muffel-, Rot- und Sikawild – 1. Änderung

Die untere Jagdbehörde hat am 14. Januar 2026 auf der Grundlage von § 35 Absatz 1 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz eine Allgemeinverfügung zur Abschussfreigabe von Dam-, Muffel-, Rot- und Sikawild erlassen. Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Abschüsse der genannten Wildtierarten im Landkreis zu steigern, da sich deren Bestand erhöht hat und Wildschäden in Forst- und Landwirtschaft zugenommen haben. Da sich die gesetzlichen Grundlagen für den Abschuss von Rotwild geändert haben, war die Allgemeinverfügung anzupassen. Männliches Rotwild (mit Ausnahme der Kälber) ist nun grundsätzlich zu schonen. Im Übrigen folgt die Allgemeinverfügung den Empfehlungen des Wildtierberichts 2024 des Ministeriums für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Aus der Abschussfreigabe erwächst keine Verpflichtung der Jägerschaft zum Abschuss.
Meldung vom 01. Juli 2026

Kreishaushalt 2026

Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Schreiben vom 23. Juni 2026 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung des Landkreises Konstanz für das Haushaltsjahr 2026 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Eisenbahnverkehrsunternehmen EIU „seehäsle“ und Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Konstanz bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan ist auf der Homepage des Landkreises Konstanz wie folgt ab sofort hier einzusehen.
Meldung vom 27. März 2026

Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim Landkreis Konstanz

Der Kreistag des Landkreises Konstanz hat in seiner Sitzung am 16. März 2026 die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim Landkreis Konstanz beschlossen. Die Sitzungsvorlage ist dem Bürgerinformationssystem zu nehmen. Die Satzung tritt am 1. April 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Satzung einschließlich aller Änderungen außer Kraft.
Meldung vom 13. März 2026

Europäischer Sozialfonds Plus - Ausschreibung der regionalen ESF-Fördermittel für 2027

Zur Förderung regionaler Projekte erhält der Landkreis Konstanz in diesem Jahr 249.160 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Förderfähig sind Projekte, die die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, oder die Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit zum Ziel haben.
Meldung vom 27. Februar 2026

Öffentliche Bekanntmachung: öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einrichtung, die Teilnahme und zur Kostentragung für ein regionales Hintergrundsystem zur Datenübermittlung nach § 19 ÖPNV-VO -Teilnahmevereinbarung RHGS-Südbaden

Das Amt für Nahverkehr und Schülerbeförderung des Landkreises Konstanz macht die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Einrichtung und den Betrieb eines regionalen Hintergrundsystems zur Übermittlung von Fahrgastdaten im öffentlichen Personennahverkehr (RHGS Südbaden) bekannt. Durch die Zusammenarbeit mehrerer Stadt- und Landkreise werden die landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs zur Erhebung und Weiterleitung von Fahrgastdaten gebündelt und wirtschaftlich umgesetzt. Die Vereinbarung tritt zum 1. September 2025 in Kraft. Sie wurde vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.
Meldung vom 11. Dezember 2025

Satzungen des Landkreises Konstanz zur Kostenerstattung an die Stadt Konstanz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe – Neufassung ab 01.01.2025 und Aufhebung der Satzungen aus 2001 und 2011

Zum 1. Januar 2025 tritt die neue Satzung des Landkreises Konstanz über die Durchführung des § 5 Absatz 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in Kraft. Sie regelt die Kostenerstattung für Leistungen der Stadt Konstanz als örtlicher Träger der Jugendhilfe. Gleichzeitig werden die bisherigen Satzungen aus den Jahren 2001 und 2011 aufgehoben. Durch die Neufassung soll die Abrechnungspraxis effizienter gestaltet werden. Hierfür wird ein pauschalierter Betrag zur Ermittlung des Erstattungsanspruchs der Stadt Konstanz eingeführt.
Meldung vom 14. Juli 2025

Rechtsverordnung des Landkreises Konstanz über standesamtliche Trauungen auf dem Bodensee – Erweiterung des Standesamtsbezirkes Konstanz

Zum 01.07.2025 tritt die Rechtsverordnung über standesamtliche Trauungen auf dem Bodensee – Erweiterung des Standesamtsbezirkes Konstanz in Kraft. Durch diese Rechtsverordnung wird der Standesamtsbezirk der Großen Kreisstadt Konstanz auf die angrenzende Wasserfläche des Bodensees im Hafen in Wallhausen erweitert. Hierdurch wird es der Großen Kreisstadt künftig möglich sein, an einem festgelegten Ort standesamtliche Trauungen auf Schiffen anzubieten.