
Allgemeinverfügung Verlängerung des Entnahmeverbot von Wasser
Das seit Mitte Juni geltende Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer wird im Landkreis Konstanz verlängert bis 30. November 2026. Ausgenommen von dem Entnahmeverbot sind der Bodensee und der Hochrhein.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Weitere Informationen in der PDF.
(Erstellt am 16. Oktober 2026)