Staatsangehörigkeitsbehörde / Einbürgerungen

Die Staatsangehörigkeitsbehörde entscheidet über den Erwerb, Besitz und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Zugleich ist sie zuständig für Einbürgerungen in die deutsche Staatsbürgerschaft.
 
Aufgrund des aktuell erhöhten Arbeitsaufkommens kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit (circa 6-12 Monate) Ihres Einbürgerungsantrages kommen. Wir bitten um Verständnis.

Hinweis: 
Die derzeit in den Medien veröffentlichten Berichte, wonach das Einbürgerungsrecht vereinfacht werden soll, bedeuten nicht, dass die die neuen Regelungen bereits gelten. Es wird lediglich über die möglichen Absichten der Bundesregierung berichtet. Änderungen des Einbürgerungsrechtsmüssen durch ein entsprechendes Gesetz beschlossen werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist erst am Anfang. Bitte sehen Sie daher von Anfragen ab, die darauf zielen, eingebürgert zu werden, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Verfolgen Sie bitte weiter die Medien zu diesem Thema. Derzeit gelten weiter die bisherigen Regelungen, nach denen Sie die bisherige Staatsangehörigkeit nur behalten können, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben oder Ihr Heimatstaat keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ausspricht. Auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge können die bisherige Staatsangehörigkeit behalten.

Informationen über die Möglichkeit einer Einbürgerung und Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten zur Zuwanderung nach Deutschland finden Sie hier.

Weitere Informationen

   

Ihre Ansprechperson

Wir beraten Ausländerinnen und Ausländer aus allen Städten und Gemeinden des Landkreises – zum Thema Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht.

Zuständigkeit (Nach
Anfangsbuchstabe Familienname)
Name Durchwahl
07531 800 - ...
E-Mail  
Referatsleitung Frau Jessica Czogalla 1770 Jessica.Czogalla@LRAKN.de  
A - Ak, B - H Frau Gabriele Strommayer 1761 Gabriele.Strommayer@LRAKN.de  
Ala - Alh, I - O Herr Edgar Peters 1763 Edgar.Peters@LRAKN.de  
Ali - Az, P - S Herr Timo Löble 1735 Timo.Loeble@LRAKN.de  
T - Z Herr Michael Schatz 1760 Michael.Schatz@LRAKN.de  

Der SERVICE POINT ist erste Anlaufstelle für einfache Auskünfte sowie die Ausgabe von Formularen und elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT). Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.

Herr Volker Skoda T. +49 7531 800-1762 Volker.Skoda@LRAKN.de
Frau Karin Bensler-Weber T. +49 7531 800-1778 Karin.Bensler-Weber@LRAKN.de
Frau Heike Glassner T. +49 7531 800-1767 Heike.Glassner@LRAKN.de
Öffnungszeiten SERVICE POINT
  • Montag / Dienstag / Donnerstag 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
  • Freitag 8 - 12 Uhr
  • Mittwoch geschlossen

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Ordnungsamt
Ausländerbehörde
Max-Stromeyer-Straße 166/168
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-1766
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Di. 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
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