Jagd und Fischerei

Unsere Aufgabenbereiche

  • Erteilung von Jagdscheinen: Erstantrag und Verlängerungen
  • Genehmigung der Fallenjagd im befriedeten Bezirk
  • Fragen zu Jagdpachtverträgen und Abschussplänen mit Abwicklung der Streckenlisten und Wildtiermonitoring
  • Prüfung und Anerkennung von Jagdpachtverträgen
  • Anerkennung von Wildschadensschätzern/Wildtierschützern und Stadtjägern
  • Ansprechpartner für Jagdgenossenschaften, Jagdpächter und jagdliche Organisationen

Jagd- und Fischereischeine

Sportfischerkarte 2026

Die Ausgabe der Sportfischerkarten für 2025 startet am Montag, 15. Dezember 2025.

Die Sportfischerkarte (PDF / 579 KB) kann vor Ort, per Post oder E-Mail (bei Erstanträgen
und fehlender Verlängerungsmöglichkeit) unter Ordnungsamt@LRAKN.de beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei Erstantrag

  • Antrag (PDF / 579 KB) auf Erteilung/Verlängerung einer Sportfischerkarte
  • Kopie des gültigen Fischereischeins (bei abgelaufener Gültigkeit ist dieser vorab zu verlängern)
  • Kopie des Personalausweises

Bei Verlängerung

  • Bisherige Sportfischerkarte
  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Sportfischerkarte
  • Kopie des gültigen Fischereischeins (bei abgelaufener Gültigkeit ist dieser vorab zu verlängern)
  • Bei Umzug: Kopie des Personalausweises

Hinweise zur Zahlung

Das Ordnungsamt akzeptiert kein Bargeld.
Die Zahlung erfolgt per EC-Karte oder nach Rechnungsstellung.

Hinweise zur Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für Sportfischerkarten beträgt in der Regel eine Woche.

Während Dezember bis März können Bearbeitungszeiten von bis zu drei Wochen anfallen. Es wird darum gebeten, in dieser Zeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Jagdscheinantrag 2026

Hinweise zur Bearbeitungsdauer

Auf Grund einer Änderung im Bundesjagdgesetz sowie einer Vielzahl von Jagdscheinanträgen
beträgt die Bearbeitungsdauer für Jagdscheine aktuell in der Regel zwei Monate ab

  • dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen
  • und bei Angabe einer Kontaktadresse.

Wildtiermanagement

Wildtierbeauftragte

Wildtierbeauftragte in Baden-Württemberg sind die zentralen Ansprechpartner auf Landkreisebene für Fragen zu Wildtieren, gemäß § 61 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes. Ihre Hauptaufgaben umfassen die fachliche Beratung öffentlicher und privater Stellen im Umgang mit Wildtieren sowie die Koordination von Wildtiermonitoring und Management. Sie sind verantwortlich für konzeptionelle Arbeiten, insbesondere in den Bereichen Jagd und Wildtiermonitoring, die für die Erfassung der lokalen Wildtierbestände entscheidend sind. Zudem fungieren sie als Schnittstelle zwischen verschiedenen Akteuren und informieren die Öffentlichkeit über wichtige Aspekte zu heimischen Wildtieren.

Weitere Informationen

Wildtiere in der Stadt: Eine Gefahr?

Sie haben einen Fuchs, Marder oder ein anderes Wildtier in der Stadt gesehen und sind jetzt unsicher, ob damit eine Gefährdung verbunden ist? In diesem Fall können Sie auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg stets aktuelle sowie durch Forschungen und Studien abgesicherte Hinweise sachkundiger Fachleute abrufen. Sofern danach trotzdem noch spezieller lokaler Klärungsbedarf bestehen sollte (zum Beispiel erforderliche Einholung einer Ausnahmegenehmigung), steht Ihnen die untere Jagdbehörde gerne zur Verfügung.

Rückkehr des Wolfs: Hinweise zum Umgang

Rückkehr des Wolfes© FVA-Wildtierinstitut

Nachdem sich auch im Südschwarzwald ein Wolfsrüde dauerhaft angesiedelt hat, hat das Umweltministerium Baden-Württemberg ein einheitliches und klar umrissenes „Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald“ mit einer Größe von etwa 8.800 km² ausgewiesen.

Innerhalb dieses Fördergebietes besteht für Nutztierhalter und - Halterinnen auf Grundlage der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) nun die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von
Maßnahmen zum Herdenschutz als Prävention vor Wolfsübergriffen zu stellen.

Hinweise zum Umgang mit dem Wolf

Grundsätzlich stellen Wölfe keine Gefahr für den Menschen dar. Wölfe kommen nur in sehr geringen Dichten vor und vermeiden als vorsichtige Tiere gewöhnlich eine direkte Begegnung mit Menschen. Da sie Menschen bereits über große Distanzen wahrnehmen, ist eine Begegnung zwischen Mensch und Wolf daher auch in Wolfsgebieten eine Seltenheit.

Jungwölfe sind auch dem Menschen gegenüber teilweise neugierig und weniger vorsichtig. Zum normalen Verhalten von Wölfen gehört, dass sie sich ebenso wie Füchse, Dachse, Wildschweine und andere Wildtiere auch gelegentlich Siedlungen nähern. Auch das Queren einer Siedlung – vor allem in den Nachtstunden – ist nicht ungewöhnlich.

Falls es zu einer Begegnung zwischen Mensch und Wolf kommt, gilt wie bei anderen Wildtieren:

  • Begegnen Sie ihnen mit Respekt,
  • halten Sie Abstand,
  • gehen Sie nie auf die Tiere zu
  • und bedrängen Sie diese nicht.

In der Regel ziehen sich Wölfe beim Anblick des Menschen zurück. Bei vielen dokumentierten Begegnungen, bei denen der Wolf einen vertrauten Eindruck machte, befanden sich die beobachtenden Menschen innerhalb von Fahrzeugen. Dass Wölfe vor Fahrzeugen oder auch vor Reitern oft wenig Scheu zeigen, haben sie mit vielen anderen Säugetierarten gemeinsam. Dies ist daher keine ungewöhnliche oder besorgniserregende Verhaltensweise.

Weitere Hinweise finden Sie auf www.um.baden-wuerttemberg.de/wolf.

Förderung von Schutzmaßnahmen für Tierhalterinnen und Tierhalter

Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit dem Wolf bilden nationale sowie internationale Regelwerke, die dem Wolf einen hohen Schutzstatus einräumen. Gleichzeitig stellt die Weidetierhaltung einen unverzichtbaren Bestandteil zur Erhaltung unserer vielfältigen Kulturlandschaft dar. Um Weidetiere wirksam vor Übergriffen durch den Wolf zu schützen, hat der präventive, wolfsabweisende Herdenschutz oberste Priorität. Das Land Baden-Württemberg unterstützt Tierhaltende hierbei durch praktische Umsetzungsempfehlungen, gezielte Beratungsangebote sowie umfassende Fördermöglichkeiten.
Als klassischer Beutegreifer ernährt sich der Wolf überwiegend von wildlebenden Huftieren wie Rehen, Rothirschen und Wildschweinen. Nutztiere machen dabei mit etwa einem Prozent nur einen sehr geringen Anteil seines Nahrungsspektrums aus. Fehlt jedoch ein ausreichender Herdenschutz, kann der Wolf lernen, Nutztiere als leicht verfügbare Beute wahrzunehmen. Um dies zu verhindern, ist die zeitnahe und flächendeckende Umsetzung präventiver Schutzmaßnahmen – insbesondere des sogenannten „Grundschutzes“ sowie des „Empfohlenen Schutzes“ – von zentraler Bedeutung.

Die Grundlage für die finanzielle Förderung solcher Schutzmaßnahmen bildet die Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg (LPR). Im Landkreis Konstanz liegen die Gemeinden Tengen sowie Engen innerhalb der ausgewiesenen Förderkulisse Wolfsprävention, in der eine Förderung nach der LPR grundsätzlich möglich ist. Ihr Ansprechpartner hierfür ist der Landschaftserhaltungsverband Konstanz e. V. (www.levkn.de).

Ausgleichszahlung im Schadensfall

Für eine Ausgleichszahlung im Schadensfall ist innerhalb dieser Förderkulisse die ordnungsgemäße Umsetzung der Grundschutzvorgaben zum Zeitpunkt eines Übergriffes zwingende Voraussetzung. Dies gilt für Schafe, Ziegen sowie landwirtschaftlich gehaltenes Gehege Wild. Wurde eine Förderung für Weiden mit Rindern, Pferden oder Neuweltkameliden bewilligt, sind auch dort die entsprechenden Schutzvorgaben verbindlich einzuhalten (Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt).

Weitere Informationen

Hinweise für Tierhalterinnen und Tierhalter

Förderung für Herdenschutzmaßnahmen bei Rindern

Sichtung eines Wolfs melden

Sichtung eines Wolfs

Die Bereitschaftszeiten sind täglich 8 bis 18 Uhr, auch an Feiertagen und am Wochenende.

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA)
Wonnhaldestr. 4
79100 Freiburg im Breisgau

Monitoring
T. +49 761 4018-274
Info@Wildtiermonitoring.de
www.fva-bw.de/wolf

Herdenschutz
T. +49 761 4018-471
Herdenschutz.FVA-BW@forst.bwl.de
www.fva-bw.de/wolf

oder

Wildtierbeauftragter
Steven Self
Landratsamt Konstanz
Max-Stromeyer-Straße 168
78467 Konstanz

T. +49 7531-800-1736
Steven.Self@LRAKN.de

Informationen zu Förderanträgen für Herdenschutzmaßnahmen

Landschaftserhaltungsverband Konstanz e. V.
Winterspürer Straße 25
78333 Stockach

T. +49 7771-918-6701
Info@LEVKN.de
www.LEVKN.de

Weitere Informationen

Anträge und Merkblätter

Formulare für die Jagdpacht

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Ordnungsamt
Jagdbehörde
Max-Stromeyer-Straße 166/168
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-1734
Ordnungsamt@LRAKN.de


Steven Self
Wildtierbeauftragter
Landratsamt Konstanz
Max-Stromeyer-Straße 168
78467 Konstanz

T. +49 7531 800-1736
Steven.Self@LRAKN.de

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Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 12 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 8 bis 12 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr