Gewerbewesen

Wir sind zuständig für Genehmigungs-, Widerrufs- und Untersagungsverfahren im Bereich des Gewerberechts. Zuständigkeiten bestehen hier als untere Verwaltungsbehörde für den Landkreis Konstanz, ausgenommen die Großen Kreisstädte Konstanz, Radolfzell und Singen sowie die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Stockach. Zuständig für die Erlaubniserteilung nach § 34c Gewerbeordnung im Landkreis Konstanz ist seit 01.03.2019 die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee.

Das Gewerbewesen hat andere Aufgaben als die Gewerbeaufsicht, die für den Arbeitsschutz zuständig und beim Amt für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht angesiedelt ist. Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen, -abmeldungen sind bei den jeweiligen Gemeinden des Betriebssitzes anzuzeigen.

Unsere Aufgabenbereiche

  • Gaststättenrecht
  • Spielhallen
  • Erteilung von Reisegewerbekarten
  • Gewerbeuntersagungsverfahren
  • Markt, Ausstellung, Messe
  • Ausnahmen vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)
  • Preisangaben

Weitere Informationen

Informationen zum Gaststättenrecht

Zum 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz (LGastG) mit folgendem Inhalt:

  • Gaststättenerlaubnis entfällt, stattdessen allgemeine Anzeigenpflicht
  • Stehendes Gaststättengewerbe: Gewerbeanmeldung mindestens sechs Wochen vor Eröffnung;
  • Vorlage eines aktuellen Unterrichtungsnachweises der IHK oder Kopie eines einschlägigen Abschlusszeugnisses
  • Vorübergehende Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass: Anzeige in Textform mindestens zwei Wochen vorher; Vereine nur bei Alkoholausschank.
  • Gewerbeanmeldung und Anzeigen bei den Städten und Gemeinden; Formulare dort erhältlich
  • Straußwirtschaften: Anzeige mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebs bei der Gaststättenbehörde

Mehr Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Ordnungsamt
Max-Stromeyer-Straße 166/168
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-1742
Ordnungsamt@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Di. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Do. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr