Abfallrecht

Das Referat erfüllt im Rahmen des Umweltschutzes und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen wichtige Aufgaben. Bodenschutzrechtliche Maßnahmen ermöglichen das Erkennen und Abwehren von Gefahren sowie Beseitigen von eingetretenen Schäden durch Altlasten bzw. schädliche Bodenveränderungen. Die Untersuchung der im Altlasten- und Bodenschutzkataster erfassten Verdachtsflächen führt häufig zu einer Sanierung betroffener Flächen.

Abfallrechtliche Maßnahmen gewährleisten eine gemeinwohlverträgliche Entsorgung der anfallenden Abfälle u. a. durch die abfallrechtliche Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben und von privaten Haushalten.

Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen wie die Genehmigung und Überwachung von Anlagen führen zur Reduktion von Emissionen und Immissionen und bieten Schutz und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen.

Im Bereich Arbeitsschutz ist die verwaltungsmäßige Einhaltung und Durchsetzung des Arbeitsschutzes sowie die Gewährleistung der Betriebssicherheit Aufgabe des Referats. Dafür überwachen und beraten die Mitarbeiter die Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen im Landkreis Konstanz.

Aufgaben:

  • Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des dazugehörigen umfangreichen Regelwerks (u.a. Altholzverordnung, Bioabfallverordnung, Altfahrzeugverordnung)
  • Durchführung von Zulassungsverfahren für genehmigungsbedürftige Anlagen einschl. Beratung im Bereich des Immissionsschutzes; Erfassung, Bewertung, Sanierung und Überwachung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten
  • Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Gefährdungsabschätzung bzw. Erkundung von altlastverdächtigen Flächen
  • Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster
  • Maßnahmen zur Beseitigung von Abfallablagerungen
  • Prüfung von Abbruchmaßnahmen
  • Bearbeitung von Anzeigen für Sammlungen von Abfällen
  • Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von Bauleitplanungen und Baugenehmigungsverfahren
  • Im Bereich des Arbeitsschutzes die Durchführung von Zulassungsverfahren nach der Betriebssicherheitsverordnung
  • Genehmigungsverfahren nach dem Sprengstoffgesetz
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (z.B. für die Teilnahme von Kindern / Jugendlichen an kulturellen Veranstaltungen)
  • Beschwerdemanagement bei immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Anlagen
  • Anordnungen bei anlässlich von Kontrollen festgestellten Missständen und Einleitung von Bußgeldverfahren

Weitere Informationen:

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Amt für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht
Max-Stromeyer-Str. 166/168
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-1258 /-1254
F. +49 7531 800-1228
Abfallrecht-Gewerbeaufsicht@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr