
Abfallrecht
Das Referat erfüllt im Rahmen des Umweltschutzes und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen wichtige Aufgaben. Bodenschutzrechtliche Maßnahmen ermöglichen das Erkennen und Abwehren von Gefahren sowie Beseitigen von eingetretenen Schäden durch Altlasten bzw. schädliche Bodenveränderungen. Die Untersuchung der im Altlasten- und Bodenschutzkataster erfassten Verdachtsflächen führt häufig zu einer Sanierung betroffener Flächen.
Abfallrechtliche Maßnahmen gewährleisten eine gemeinwohlverträgliche Entsorgung der anfallenden Abfälle u. a. durch die abfallrechtliche Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben und von privaten Haushalten.
Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen wie die Genehmigung und Überwachung von Anlagen führen zur Reduktion von Emissionen und Immissionen und bieten Schutz und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen.
Im Bereich Arbeitsschutz ist die verwaltungsmäßige Einhaltung und Durchsetzung des Arbeitsschutzes sowie die Gewährleistung der Betriebssicherheit Aufgabe des Referats. Dafür überwachen und beraten die Mitarbeiter die Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen im Landkreis Konstanz.
Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des dazugehörigen umfangreichen Regelwerks (u.a. Altholzverordnung, Bioabfallverordnung, Altfahrzeugverordnung)
- Durchführung von Zulassungsverfahren für genehmigungsbedürftige Anlagen einschl. Beratung im Bereich des Immissionsschutzes; Erfassung, Bewertung, Sanierung und Überwachung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten
- Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Gefährdungsabschätzung bzw. Erkundung von altlastverdächtigen Flächen
- Maßnahmen zur Beseitigung von Abfallablagerungen
- Prüfung von Abbruchmaßnahmen
- Bearbeitung von Anzeigen für Sammlungen von Abfällen
- Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von Bauleitplanungen und Baugenehmigungsverfahren
- Im Bereich des Arbeitsschutzes die Durchführung von Zulassungsverfahren nach der Betriebssicherheitsverordnung
- Genehmigungsverfahren nach dem Sprengstoffgesetz
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (z.B. für die Teilnahme von Kindern / Jugendlichen an kulturellen Veranstaltungen)
- Beschwerdemanagement bei immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Anlagen
- Anordnungen bei anlässlich von Kontrollen festgestellten Missständen und Einleitung von Bußgeldverfahren
Weitere Informationen:
- Merkblatt Gewerbeabfallverordnung (PDF / 56 KB)
- Musterdokumentation zur Sammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen (PDF / 35 KB)
- Musterdokumentation für Bauabfälle und gewerbliche Siedlungsabfälle (PDF / 140 KB)
- Formular für gemeinnützige Sammlungen (PDF / 135 KB)
- Formular für gewerbliche Sammlungen (PDF / 135 KB)
- Formular gemäß § 53 KrWG (Anzeige für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen) (PDF / 601 KB)
- Formular gemäß § 54 KrWG (Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen) (PDF / 382 KB)
- Merkblatt „Asbest“ (PDF / 169 KB)
- Merkblatt „Altholz“ (PDF / 298 KB)
- Merkblatt zu Abbruchvorhaben (PDF / 570 KB)
- Formular „Mitteilung über die beabsichtigte Aufbringung/Auffüllung von Bodenmaterialien“ (PDF / 30 KB) (Hinweis: Dieses Formular schicken Sie bitte direkt an die Untere Naturschutzbehörde zurück, die Adresse finden Sie anbei.)
- Informationen zu Solar- und Photovoltaikanlagen (PDF / 121 KB)
- Informationen zu illegalen Straßensammlungen (PDF / 121 KB)
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Amt für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht
Max-Stromeyer-Str. 166/168
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1258 /-1254
F. +49 7531 800-1228
Abfallrecht-Gewerbeaufsicht@LRAKN.de