
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters der Wahlkreise Nr. 56 Konstanz und Nr. 57 Singen über die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl am 8. März 2026.
Die Landesregierung hat nach § 19 des Landtagswahlgesetzes (LWG) den 8. März 2026 als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt.
Aufgrund von § 24 LWG fordert der Kreiswahlleiter zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl am 8. März 2026 in den Wahlkreisen Nr. 56 Konstanz und Nr. 57 Singen auf.
Die beiden Wahlkreise setzen sich wie folgt zusammen:
Wahlkreis Nr. 56 Konstanz: Allensbach, Gaienhofen, Konstanz, Moos, Öhningen, Radolfzell am Bodensee und Reichenau Wahlkreis Nr. 57 Singen: Aach, Bodman-Ludwigshafen, Büsingen am Hochrhein, Eigeltingen, Engen, Gailingen am Hochrhein, Gottmadingen, Hilzingen, Hohenfels, Mühlhausen-Ehingen, Mühlingen, Orsingen-Nenzingen, Rielasingen-Worblingen, Singen (Hohentwiel), Steißlingen, Stockach, Tengen und Volkertshausen
Die Kreiswahlvorschläge sind spätestens am 23. Dezember 2025 beim Kreiswahlleiter, Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz einzureichen. Sie sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden, damit etwaige behebbare Mängel noch rechtzeitig beseitigt werden können.
Ausführliche Hinweise zu den Formerfordernissen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.