Verbot für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern wird verlängert

Das Entnahmeverbot aus allen Oberflächengewässern gilt weiterhin bis zum 15. Oktober 2026. Ausgenommen von der Allgemeinverfügung sind der Bodensee und der Hochrhein.

Symbolbild: Flusslauf mit trockenen Steinen und seitlich wenig Wasser führend mit grünen Bäumen an der Seite
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Das Entnahmeverbot gilt für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs und für bereits genehmigte Wasserentnahmen, insbesondere zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Verboten ist die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerks­kanälen sowie Weihern und Seen. Ausgenommen sind jedoch Wasser­entnahmen für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Allgemeinverfügung lässt Anträge auf Ausnahmen zu.

Viele Bäche und Flüsse im Landkreis Konstanz führen derzeit nur sehr wenig Wasser, teilweise sind die Wasserläufe bereits ausgetrocknet. Aufgrund der niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt; Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Für eine nachhaltige Erholung der Pegel sind über einen längeren Zeitraum flächendeckende und ergiebige Niederschläge nötig. Die aktuellen Wetterprognosen lassen dies nicht erwarten.

Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, sieht sich das Landratsamt Konstanz veranlasst, das seit Mitte Juni geltende Verbot zu verlängern. Sollte die Trockenheit weiter anhalten, wird das Landratsamt eine weitere Verlängerung des Wasserentnahmeverbots prüfen. Bei einer signifikanten Entspannung kann das Verbot vorzeitig aufgehoben werden.

Verstöße gegen das Entnahmeverbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz unter www.lrakn.de/bekanntmachungen einsehbar.