
Allgemeinverfügung Entnahmeverbot von Wasser
Das Landratsamt Konstanz verbietet per Allgemeinverfügung für den Zeitraum vom 16. Juni bis zum 31. August 2026 die Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Landkreis Konstanz. Ausgenommen von dem Entnahmeverbot sind der Bodensee und der Hochrhein. Weitere Informationen in der PDF.
(Erstellt am 15. Juni 2026)