Staatsangehörigkeitsbehörde / Einbürgerungen

Die Staatsangehörigkeitsbehörde entscheidet über den Erwerb, Besitz und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Soweit Sie einen deutschen Pass begehren, sind sie zugleich für Einbürgerungen in die deutsche Staatsbürgerschaft zuständig. Da das neue Staatsangehörigkeitsgesetz zum 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, besteht aktuell ein stark erhöhtes Arbeitsaufkommen. Diesbezüglich ist mit einer längeren Bearbeitungszeit von circa 12 bis 24 Monaten zu rechnen. Aufgrund dessen werden in laufenden Einbürgerungsverfahren derzeit keine Sachstandsauskünfte erteilt. Wir bitten um Verständnis.
 
Informationen über die Möglichkeit einer Einbürgerung und Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten zur Zuwanderung nach Deutschland finden Sie hier.

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sowie die Ausgabe von Formularen und elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT).

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