Zentrale Bussgeldstelle

Die zentrale Bußgeldstelle des Landratsamtes Konstanz ist Teil des Ordnungsamtes. Entsprechend ihrem Zuständigkeitsbereich ist sie die zuständige Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten mit Schwerpunkt Straßenverkehrsrecht, aber auch im Bereich der sonstigen Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Waffenrecht, Naturschutzrecht, Gefahrgutrecht, Lebensmittelrecht, Veterinärwesen, etc...

Aufgaben:

  • Verwarnungsverfahren
  • Bußgeldverfahren
  • Einziehungsverfahren nach § 29a OWiG (Einziehung des Wertes von Taterträgen)

Weitere Informationen:

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach § 24 und 24a StVG sind die Großen Kreisstädte Konstanz, Singen, Radolfzell und die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Stockach selbst Bußgeldbehörde. Für Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Gemeindestraßen haben die Verwaltungsgemeinschaft Engen, der Gemeindeverwaltungsverband Höri, die Gemeinde Hilzingen und die Gemeinde Rielasingen-Worblingen als örtliche Straßenverkehrsbehörden eine eigene Bußgeldzuständigkeit.

Geschwindigkeitsüberwachung

Das Landratsamt Konstanz führt auf den Gemarkungen der Gemeinden im Landkreis Konstanz (außerhalb der Großen Kreisstädte, der Verwaltungsgemeinschaft Stockach sowie den Bundesautobahnen) zur Überwachung und Durchsetzung von gesetzlich geltenden oder festgesetzten Geschwindigkeitsbegrenzungen Geschwindigkeitsüberwachungen durch. Hierzu werden stationäre Messanlagen wie auch mobile Überwachungstechnik genutzt.

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Ordnungsamt
Zentrale Bußgeldstelle
Max-Stromeyer-Straße 166/168
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-1750
F. +49 7531 8008-1757
Bussgeldstelle@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr