Waffen und explosionsgefährliche Stoffe

Waffen und explosionsgefährliche Stoffe können bei unsachgemäßer Benutzung zu lebensgefährdenden Verletzungen führen. Der Umgang mit ihnen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.

Was Sie im Zusammenhang mit Waffen und explosionsgefährlichen Stoffen wissen sollten, finden Sie in den beiden Unterkapiteln und vor allem in den zugehörigen Leistungen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 14.10.2025 freigegeben.

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-0
Info@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Di. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Do. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fr. 8 Uhr bis 12 Uhr