Meldung vom 21. April 2023

Öffentliche Bekanntmachung: Rechtsverordnung des Landratsamtes Konstanz über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen zur Aufnahme und Unterbringung in Aufnahme- und Unterbringungsangelegenheiten

Rechtsverordnung des Landratsamtes Konstanz über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen zur Aufnahme und Unterbringung in Aufnahme- und Unterbringungsangelegenheiten (Aufnahme- und Eingliederungsgebührenverordnung vom 01. Mai 2023) Siehe Anlage:
Meldung vom 18. April 2023

Erneute Verlängerung: Allgemeinverfügung des Landratsamtes Konstanz, Veterinäramt zur Aufstallung von Geflügel

Vom 17. April 2023, Az.: 25/508.302 Geflügelpest Im Rahmen der Bekämpfung der Geflügelpest ist die Verlängerung der Stallpflicht notwendig. Es wird daher eine Verlängerung zur Aufstallung der Geflügelbestände bis 30. April 2023 angeordnet. Auf der Grundlage des Tlergesundheitsausführungsgesetzes erlässt das Landratsamt Konstanz, Veterinäramt folgende Allgemeinverfügung:
Meldung vom 22. November 2019

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Kreisarchivs

Aufgrund von § 3 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vom 19. Juni 1987 (GBl.S.289), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221, 222) und §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes vom 17.03.2005 (GBl. S. 206, 207) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593) hat der Kreistag des Landkreises Konstanz am 21. Oktober 2019 folgende Gebührensatzung beschlossen:
Meldung vom 13. Dezember 2018

13. Verordnung des Landratsamtes Konstanz zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Hegau“

Die Gemeinde Gottmadingen hat eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Hegau“ auf Gemarkung Gottmadingen beantragt. Am östlichen Ortsrand von Gottmadingen sollen durch einen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche geschaffen werden. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Hegau“. Das Landratsamt Konstanz hat die Landschaftsschutzgebietsverordnung entsprechend geändert: