
Forstliche Förderung – in die Zukunft investieren
Die vielfältigen Fördermaßnahmen der Landesforstverwaltung sollen die Waldbesitzenden unterstützen. Ziel der Förderung ist die Sicherung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und die Entwicklung klimastabiler Wälder für zukünftige Generationen. Hier kommen Mittel des Landes, des Bundes und
der Europäischen Union zum Einsatz. Für viele waldbauliche und ökologische Arbeiten kann eine Zuwendung gewährt werden. Das Kreisforstamt und die Forstrevierleitenden vor Ort beraten die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
zu allen Fragen der forstlichen Förderung.
Aktuelles aus der forstlichen Förderung
Die gültige Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) läuft zum 31. Dezember 2026 aus.
Aus technischen Gründen können Anträge auf Basis der neuen Verwaltungsvorschrift voraussichtlich erst ab Juli 2027 gestellt werden, sprich für die Herbstpflanzung 2027.
- Förderanträge für Herbstpflanzungen 2026 müssen bis zum 30. September 2026 eingehen.
- Förderanträge für die Frühjahrspflanzungen 2027 müssen bis zum 6. November 2026 eingehen.
Ansonsten kann keine Förderung für die Frühjahrspflanzung 2027 mehr beantragt werden.
Antrag stellen
Förderanträge und zugehörige Unterlagen können
- im PDF-Format als E-Mail Anlage
- oder in Papierform
beim Kreisforstamt eingereicht werden.
Pflanz- und Pflegemaßnahmen
Anträge für folgende Fördertatbestände der Wiederbewaldung und die darin jeweils beschriebenen
flankierenden Maßnahmen (Wuchshülle, Kultursicherung, Nachbesserung) beantragt werden:
- Aus Teil B - Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
- Umbau, Wiederherstellung und Weiterentwicklung von stabilen Natur
nahen standortsgerechten Laub- und Mischwäldern (VwV NWW 5. 4.)
- Umbau, Wiederherstellung und Weiterentwicklung von stabilen Natur
Weitere Informationen dazu unter der Übersicht (PDF) zur Erst- und Wiederbewaldungsmaßnahmen.
- Aus Teil F - Förderung der Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald
- Naturverjüngung (VwV NWW 9.10.1.)
- Wiederbewaldung durch Pflanzung (VwV NWW 9.10.2.)
- Kultursicherung (VwV NWW 9.10.3.)
- Wuchshüllen (VwV NWW 9.10.4.)
- Der Fördertatbestand Bewässerung von Kulturen ist bis auf weiteres nicht zur Förderung freigegeben
Weitere Informationen dazu unter dem Merkblatt (PDF) zur Förderung der Wiederbewaldung nach Extremwetterereignissen.
Förderung und Antragstellung
Förderung und Pflanzmaßnahmen
Grundsätzliche Rahmenbedingungen und Fördersätze bei Pflanzmaßnahmen finden Sie hier.
Erfolgreiche Antragstellung
Beginnen Sie erst mit Ihrer Arbeit, wenn Sie die schriftliche Zusage (Zuwendungsbescheid) erhalten haben.
Maßnahmen zur Wiederbewaldung müssen vor Beginn beantragt werden und bedürfen einer Bewilligung. Bei anstehenden Pflanzungsmaßnahmen beachten Sie bitte, dass der Antrag frühzeitig, spätestens acht Wochen vor Pflanzbeginn, gestellt werden muss, damit die Maßnahme noch genehmigt werden kann. Bitte lassen Sie sich bezüglich der Ausführung der Maßnahme (wie Baumartenwahl, Pflanzverband, Anordnung der Baumarten, etc.) beraten um einem möglichen Förderausschluss vorzubeugen.
Weitere Informationen
Informationen zu den Förderangeboten können Sie dem Wegweiser Fördermaßnahmen
entnehmen. Dort finden Sie auch sämtliche Formulare und Merkblätter für die Antragstellung.
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Kreisforstamt
Otto-Blesch-Straße 51
78315 Radolfzell
Lage
Amtsleitung
Rainer Wendt
T. +49 7531 800-2126
Kreisforstamt@LRAKN.de
