Beratung für Fachkräfte (ieF-Beratung)

Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?

Am 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Seitdem haben alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, Anspruch auf Beratung durch eine in Fragen zum Kinderschutz erfahrene Fachkraft („insoweit erfahrene Fachkraft“ = ieF), wenn sie sich Sorgen um ein bestimmtes Kind machen und Anhaltspunkte für eine Gefährdung sehen. Angesprochen sind z.B. Mitarbeitende in der Jugendhilfe, in Kindertageseinrichtungen, in der Schulsozialarbeit, Lehrkräfte, weiteres Schul- und Ausbildungspersonal, Hebammen, Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Tagesmütter und -väter.

Wir schätzen mit Ihnen die Situation ein und erarbeiten gemeinsam nächste Schritte, um betroffene Kinder in Not- und Krisensituationen wirksam unterstützen zu können. So gewinnen Sie Handlungssicherheit und können Fragen klären. Wie gelingen z.B. Gespräche mit den Eltern, so dass ein passendes Hilfsangebot für das Kind und/oder die ganze Familie gefunden werden kann?

Die Beratung ist immer anonym. Es hat sich bewährt, wenn mehrere Personen eines Kollegiums oder einer Einrichtung, die das Kind kennen, die Beratung zusammen in Anspruch nehmen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung in der Service- und Infostelle an, dass Sie eine „ieF-Beratung“ wünschen.

Weitere Informationen

Kontakt

RADOLFZELL

Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Otto-Blesch-Straße 49
78315 Radolfzell
Lage

T. +49 7531 800-3211
F. +49 7531 800-2399
pbradolfzell@LRAKN.de



SINGEN

Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Maggistraße 7 (Eingang hintere Stirnseite)
78224 Singen
Lage

T. +49 7531 800-3311
F. +49 7531 800-2399
pbsingen@LRAKN.de