Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht arbeitet an der stetigen Verbesserung der Voraussetzungen für sichere und gesunde Arbeits- und Umweltbedingungen. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden oder zu vermindern, Technik und Arbeitsschutzorganisation zu verknüpfen, sowie die Menschen und die natürlichen Lebensbedingungen vor schädigenden Umwelteinflüssen zu schützen.

Im Umweltschutz ist die Gewerbeaufsicht vor allem Überwachungs- und technische Fachbehörde. Sie wird in allen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und in sonstigen umweltrelevanten Verwaltungsverfahren zur fachlichen Bewertung von Sachverhalten herangezogen.
 
Im Arbeitsschutz besitzt die Gewerbeaufsicht umfassende Zuständigkeiten. Sie berät, erteilt Erlaubnisse, Genehmigungen und überwacht die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. 

Hinweis:
Die Gewerbeaufsicht wird oft mit den früheren Gewerbeämtern verwechselt, die gewerberechtliche Angelegenheiten wie z. B. die An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbe bearbeiteten. Diese Aufgabe wird heute von den Gemeinden und für erlaubnisbedürftiges Gewerbe vom Ordnungsamt im Landratsamt übernommen.

Aktuell:

Informationen zur Errichtung von drei Windenergieanlagen im Landkreis Konstanz (Windpark Brand) auf der Gemarkung der Stadt Tengen 

Aufgaben:

Zum Umweltschutz gehören neben dem Immissionsschutz auch die Überwachung industrieller und gewerblicher Abwässer sowie das Thema Abfallwirtschaft.

  • Luftreinhaltung
  • Lärmschutz
  • Bauleitplanung hinsichtlich Immissionsschutz
  • Anlagensicherheit
  • Abwässer aus Industrie und Gewerbe
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Abfallvermeidung und -entsorgung

Im Arbeitsschutz ist die Gewerbeaufsicht u.a. für folgende Aufgabenfelder zuständig:

  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und besonderen Schadensfällen
  • Mitwirkung bei der Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Die Erfüllung der Pflicht des Arbeitgebers zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation zu kontrollieren und ihn diesbezüglich zu beraten
  • Arbeitszeiten und Ruhepausen, auch Sonntagsbeschäftigungsverbot und Arbeitnehmerschutz nach Ladenöffnungsgesetz
  • Lenk- und Ruhezeiten auf LKW und Omnibussen
  • Schutz bestimmter Personengruppen (z. B. Kinder und Jugendliche)
  • Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Sprengstoffe
  • Gefahrstoffe (z.B. Asbest)
  • Überwachungsbedürftige Anlagen
  • Gefahrgüter (Transporte)

Weitere Informationen:

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Amt für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht
Max-Stromeyer-Str. 166/168
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-1258 /-1254
F. +49 7531 800-1228
Abfallrecht-Gewerbeaufsicht@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr