Brand- und Katastrophenschutz

Das Referat Brand- und Katastrophenschutz ist dem Amt für Baurecht und Umwelt zugeordnet und bildet die koordinierende Stelle für die verschiedenen Bereiche des Brand- und Katastrophenschutzes im Landkreis Konstanz.

Das Referat Brand- und Katastrophenschutz erfüllt folgende Funktionen beziehungsweise ist für diese Bereiche zuständig:

Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen

Vier Feuerwehrleute in dunklem Raum voller Qualm
Foto: Feuerwehr Konstanz

Das Referat Brand- und Katastrophenschutz ist dem Amt für Baurecht und Umwelt zugeordnet und für die Aufsicht über das Feuerwehrwesen in den Gemeinden und den Betrieben mit Werkfeuerwehr im Landkreis Konstanz zuständig.

Jede Gemeinde in Baden-Württemberg hat gemäß Feuerwehrgesetz eine, den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Werkfeuerwehren sind von einem Betrieb zum eigenen Schutz eingerichtet und von der Aufsichtsbehörde anerkannt oder angeordnet, wenn von einem Betrieb eine erhöhte Gefährdung ausgeht.

Feuerwehren im Landkreis

Feuerwehrtechnische Angelegenheiten

Zwei Feuerwehrleute löschen eine brennende Scheune
Foto: Feuerwehr Konstanz

Alle feuerwehrtechnischen Angelegenheiten des Landratsamts werden durch das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz bearbeitet. Dies sind vor allem die Koordination der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrleute auf Kreisebene und an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg sowie die Alarmierung und Koordination der Einsätze der Feuerwehren, welche im Landkreis Konstanz durch die Integrierte Leitstelle in Radolfzell durchgeführt wird. Betreiber der Integrierten Leistelle für den Feuerwehr- und Rettungsdienstbereich sind zu gleichen Anteilen der Landkreis Konstanz und das Deutsche Rotes Kreuz Rettungsdienst GmbH.
    
Außerdem steht das Referat Brand- und Katastrophenschutz den Gemeinden bei der Beschaffung von Ausrüstung und bei der Einsatzplanung beratend zur Seite. Die Feuerwehren erhalten für Beschaffungen und Baumaßnahmen im Feuerwehrbereich Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums.

Das Referat Brand- und Katastrophenschutz steht im ständigen und intensiven Kontakt mit dem Kreisfeuerwehrverband Konstanz e.V. Dieser hat die Aufgabe das Feuerwehrwesen zu fördern und die Interessen der Feuerwehren zu vertreten.

Beteiligung der Feuerwehr im Baugenehmigungsverfahren

Feuerwehrfahrzeug mit ausgefahrener Drehleiter in der Innenstadt
Foto: Feuerwehr Konstanz

Das Referat Brand- und Katastrophenschutz wird gemäß der Verwaltungsvorschrift über die brandschutztechnische Prüfung im baurechtlichen Verfahren (VwV Brandschutzprüfung) zu den Belangen der Feuerwehr angehört. Insbesondere sind folgende Punkte durch das Referat zu prüfen:

  • Löschwasserversorgung
  • Löschwasserrückhaltung
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Löschwasseranlagen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen)
  • Anlagen und Einrichtungen für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden
  • Der Sicherstellung des zweiten Rettungswegs über Rettungsgeräte der Feuerwehr
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Rauchmelder, Handfeuermelder und für die Alarmierung im Brandfall)
  • Betrieblichen Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (wie Werkfeuerwehr, Feuerwehr-, Evakuierungs-, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen)
  • Gebäudefunkanlagen
  • Überprüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen

Bei Angelegenheiten des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes findet eine enge Zusammenarbeit mit allen anderen Sachgebieten des Bauamts statt.

Untere Katastrophenschutzbehörde

Parkende Einsatzfahrzeuge
Foto: Feuerwehr Konstanz

Als Untere Katastrophenschutzbehörde werden vom Referat Brand- und Katastrophenschutz Planungen für Krisen- und Katastrophenfälle erstellt und laufend aktualisiert.

Um im Katastrophenfall schnell entscheiden zu können, wird im Landratsamt in Konstanz ein Verwaltungsstab bestehend aus den Führungskräften der Verwaltung, eingerichtet. Um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, finden monatliche Übungen statt. Das entsprechende Pendant auf Seiten der Blaulichtorganisationen bildet der Führungsstab.

Eine Katastrophe ist rechtlich definiert als ein Unglücksereignis, welches so außergewöhnlich und bedrohend ist, dass alle Maßnahmen unter der einheitlichen Führung der Katastrophenschutzbehörde stattfinden müssen. Aber auch schon unterhalb dieser Schwelle gibt es Großschadenereignisse und Krisensituationen bei denen die vorbereiteten Maßnahmen für Katastrophen hilfreich sind.

Einerseits gibt es Vorbereitungen für das interne Krisenmanagement des Landratsamts, andererseits werden auch die Gemeinden und die Hilfsorganisationen bei Ihrer Planung unterstützt.

Katastrophenschutz

Rettungshelfer während eines Einsatzes in einem Zelt
Foto: Feuerwehr Konstanz

Das Referat Brand- und Katastrophenschutz hat die Aufgabe vorbereitende Maßnahmen für große Schadenslagen und Katastrophen zu treffen. In Zusammenarbeit mit den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, dem THW und der Bundeswehr werden entsprechende Pläne konzipiert und diese anhand von Übungen (Stabsrahmenübungen und Vollübungen) getestet. Während Stabsrahmenübungen als Planübungen ohne übende Einheiten durchgeführt werden, werden bei Vollübungen Patienten und dergleichen realistisch dargestellt und die Einheiten üben dementsprechend „echt“.

Die wichtigsten Ziele des Katastrophenschutzes sind der Schutz von Leib und Leben von Mensch und Tier, die Sicherung von Sachwerten mit erheblicher Bedeutung sowie die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung und der Schutz der Umwelt.

Im Landkreis Konstanz bilden die verschiedenen Hilfsorganisationen sogenannte Module. Diese können in Einsatzsituationen, die die Kapazitäten des regulären Rettungsdienstes übersteigen, einzeln oder als gesamte Einsatzeinheit alarmiert werden. Während das Modul „Erstversorgung“ die rasche medizinische Versorgung von mehreren Patienten übernimmt und durch die Komponente „Transport“ deren Einlieferung in ein Krankenhaus ermöglicht wird; kümmert sich das Modul „Betreuung“ um Betroffene, die körperlich unverletzt sind. Ergänzend unterstützt das Modul „Führungsgruppe“ mittels eines Einsatzleitwagens den Leitenden Notarzt und den Organisatorischen Leiter vor Ort und übernimmt den Funkverkehr, die Dokumentation sowie weitere übertragene Aufgabe. Die Komponente „Technik und Sicherheit“ kümmert sich um Aufträge wie Beleuchtung und Stromversorgung an der Einsatzstelle.

Aufsichtsbehörde über den Bereichsausschuss für den Rettungsdienst

Parkende Einsatzfahrzeuge
Foto: Feuerwehr Konstanz

Das Referat Brand- und Katastrophenschutz übt die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss im Rettungsdienstbereich des Landkreises Konstanz aus und überwacht die Durchführung des Rettungsdienstgesetzes.

Auf regionaler Ebene ist Baden-Württemberg in 35 Rettungsdienstbereiche unterteilt, deren Grenzen sich grundsätzlich an denen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte orientieren. Die kreisfreien Städte bilden zumeist mit dem umliegenden, bzw. benachbarten Landkreis einen Rettungsdienstbereich.

In jedem Rettungsdienstbereich wird ein Bereichsausschuss für den Rettungsdienst (Bereichsausschuss) gebildet. Ihm gehören eine gleiche Zahl von stimmberechtigten Vertretern der Leistungsträger und der Kostenträger im Rettungsdienstbereich, höchstens je sieben Vertreter, an. Ferner können die Leistungsträger (nach § 2 Absatz 1 RDG) im Rettungsdienstbereich, die nicht mit stimmberechtigten Mitgliedern vertreten sind, mit einem Vertreter an den Sitzungen des Bereichsausschusses beratend teilnehmen. Darüber hinaus sollen dem Bereichsausschuss mit beratender Stimme je ein Vertreter des Stadtkreises oder Landkreises und der Feuerwehr sowie ein Leitender Notarzt des Rettungsdienstbereiches, ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung sowie Vertreter der Krankenhäuser angehören. Umfasst der Rettungsdienstbereich mehr als einen Landkreis oder Stadtkreis, entscheiden Landräte und Oberbürgermeister gemeinsam. Bei Bedarf können weitere sachverständige Personen auf Beschluss des Bereichsausschusses zu den Beratungen hinzugezogen werden. Kommt eine gemeinsame Entscheidung nicht zustande, entscheidet das Regierungspräsidium.

Dem Bereichsausschuss obliegt die Beobachtung und Beratung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich sowie deren Regelung mit Ausnahme der Luftrettung. Dazu gehört unter anderem die Festlegung von Vermittlungsentgelten für die Integrierte Leitstelle, die planerische Sicherstellung der notärztlichen Versorgung einschließlich der Gewinnung von Ärzten und die Bestimmung des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst. Sitzungen des Bereichsausschusses sollen mindestens zweimal jährlich stattfinden.

Der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst erstellt auf der Grundlage des Rettungsdienstplanes und unter Beachtung der Hilfsfrist für den Rettungsdienstbereich einen Plan (Bereichsplan), der insbesondere Zahl und Standorte der bedarfsgerechten Rettungswachen für den Bereich der Notfallrettung, die für die notärztliche Versorgung erforderlichen Vorhaltungen sowie die jeweilige personelle und sächliche Ausstattung festlegt. Dabei ist der gesamte Einsatzablauf in die Planung einzubeziehen; die einzelnen Teilbereiche des Einsatzablaufs sind zu prüfen, mögliche Verbesserungen zur Verkürzung der Zeitintervalle zu ermitteln und Maßnahmen zur Umsetzung vorzusehen. Die nach § 4 Absatz 2 Satz 2 RDG festgelegten allgemeinen Grundsätze und Maßstäbe für eine wirtschaftliche Durchführung des Rettungsdienstes sind zu beachten. Darüber hinaus soll für den Krankentransport in den Bereichsplan die Zahl der zugelassenen Krankentransportwagen und ihre personelle Besetzung nachrichtlich aufgenommen werden.

Die Bereichspläne sind jährlich zu überprüfen und bei notwendigen Änderungen zeitnah fortzuschreiben. Das Referat Brand- und Katastrophenschutz überprüft und genehmigt als Aufsichtsbehörde den Bereichsplan sowie die Fortschreibung.

Zivil-militärische Zusammenarbeit

Im Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz werden auch die Militärangelegenheiten des Landkreises Konstanz bearbeitet. Hierzu gehören vorwiegend die Informationen der Gemeinden und andere Dienststellen über Manöver der Bundeswehr und anderer Streitkräfte, sowie die organisatorische Vorbereitung der Kreisverwaltung auf den Verteidigungsfall.
 
Das Referat Brand- und Katstrophenschutz ist in engem Kontakt mit dem Kreisverbindungskommando der Bundeswehr. Hierdurch wird die zivil-militärische Zusammenarbeit bei großen Unglücksfällen und Katastrophen gewährleistet. Das Kreisverbindungskommando ist eine aus Reservisten bestehende Einheit der Bundeswehr, die der Landkreisverwaltung zur militärischen Beratung zur Verfügung steht.

Sondereinheiten und -aufgaben

Drei Einsatzkräfte bei Nacht und von hinten
Foto: Feuerwehr Konstanz

Ölwehr

Der Bodensee als Europas größter Trinkwasserspeicher bedarf auch eigenen Sondereinheiten. Die Ölwehren sind speziell ausgebildete und ausgestatte Einheiten, deren Einsatzschwerpunkte in die Menschenrettung und Gefahrenabwehr auf dem Bodensee bzw. Rhein darstellen. Somit liegen die Aufgaben dieser Einheiten in der Ölschadens- und Brandbekämfung, der Technischen Hilfe und der Wasserrettung.
 
Mit Konstanz und Radolfzell fallen zwei der vier baden-württembergischen Ölwehr-Stützpunkte in den Landkreis Konstanz. In der Schweiz und Österreich befinden sich weitere Standorte, mit denen eine internationale Zusammenarbeit sowohl in Übungen als auch im Einsatzfall stattfinden kann.

Gefahrgutzug

Der Gefahrstoffzug des Landkreises Konstanz besteht aus den Feuerwehren Engen, Konstanz, Radolfzell, Singen und Stockach und Rielasingen-Worblingen. Zusätzlich zur örtlich zuständigen Feuerwehr wird immer auch die am nächsten gelegene Sondereinheit des Gefahrstoffzuges alarmiert.

Notfallseelsorge und Einsatzkräftenachsorge

Die Notfallseelsorger leisten sozusagend „Erste Hilfe für die Seele“. Das bedeutet, sie stehen Personen bei, die sich in einer akuten Krisensituation befinden, dies kann z.B. das Beobachten eines Unfalls oder die Notsituation bzw. der Tod eines Angehörigen sein. Bei der Notfallseelsorge handelt es sich um ein ökumenisches Angebot der Kirchen in Zusammenarbeit mit dem Landkreis, welches aber allen Personen unabhängig ihrer Konfession oder Weltanschauung offen steht.

Einsatzkräftenachsorge

Ein besonderes Angebot für Einsatzkräfte der verschiedenen Rettungs- und Hilfsorganisationen bildet das Einsatzkräftenachsorgeteam. Dies ist ein speziell geschultes Team, das den Einsatzkräften nach belastenden Einsätzen bei der Stressbewältigung und Auseinandersetzung mit diesem außergewöhnlichen Ereignis beisteht und hilft.

Kreisbrandmeister

Leiter des Referats Brand- und Katastrophenschutz ist Kreisbrandmeister Andreas Egger, der als hauptamtlicher feuerwehrtechnischer Beamter nach dem Feuerwehrgesetz bestellt ist.

Zur Vertretung des Kreisbrandmeisters bei Einsätzen und repräsentativen Terminen sind im Landkreis Konstanz drei Stellvertreter als Ehrenbeamte berufen.

Die Stellvertreter sind

  • Hans-Jürgen Oexl, stlv. Feuerwehrkommandant der Feuerwehr Konstanz
  • Uwe Hartman, Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Stockach
  • Tobias Oechsle

Einsatzleitung

Aufnahme von oben auf eine Straße mit Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen und Zelt
Foto: Feuerwehr Konstanz

Grundsätzlich obliegt die technische Einsatzleitung dem Feuerwehrkommandanten des Einsatzortes und die organisatorische Oberleitung dem/der Bürgermeister/in.

Der Kreisbrandmeister kann die Technische Einsatzleitung übernehmen. Die Aufsichtsbehörde kann bei Einsätzen außerdem unmittelbar Weisungen erteilen und die organisatorische Oberleitung übernehmen.

Zur Unterstützung der Einsatzleitung bestehen auf Kreisebene fünf Führungsgruppen der Feuerwehr (Engen, Konstanz, Radolfzell, Singen und Stockach) und ein Führungsstab.

Im Führungsstab des Landkreises Konstanz werden die Aufgaben der Einsatzleitung auf mehrere Verantwortliche verteilt. Der breit aufgestellte Führungsstab besteht aus ehrenamtlichen Führungskräften der nicht polizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, kurz BOS genannt.

Außerdem wird der Führungsstab durch weitere Fachberater, wie beispielsweise die Notfallseelsorge und durch Verbindungsbeamten der Polizei ergänzt.

Betrieb der Integrierten Leitstelle (ILS) des Landkreises Konstanz in Radolfzell

Umfallszene auf Landstraße mit Feuerwehr und Notarzt
Foto: Feuerwehr Konstanz

Die Landkreise haben Leitstellen zu schaffen und zu betreiben. Leitstellen sind für die Feuerwehr, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst als Integrierte Leitstellen (ILS) in gemeinsamer Trägerschaft zu organisieren. In kooperativer Zusammenarbeit betreiben der Landkreis Konstanz und die Rettungsdienst GmbH des Deutschen Roten Kreuzes die Integrierte Leitstelle (ILS), um das Zusammenwirken von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst zu koordinieren. Das DRK stellt das für den Betrieb der Integrierten Leitstelle erforderliche Personal.

Alle Hilfeersuchen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr werden von hier aus bearbeitet. Darunter fällt auch die europaweite Notrufnummer 112.

Die Integrierte Leitstelle (ILS) hat folgende Aufgaben:

  • Annahme von Hilfeersuchen; ggf. Weiterleitung an zuständige Einrichtungen außerhalb der Integrierten Leitstelle (ILS)
  • Alarmierung von Einheiten der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes
  • Lenkung, Koordination, Überwachung und Dokumentation aller Einsätze
  • Sicherstellung einer ständigen Betriebsbereitschaft
  • Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern ihres Bereichs, dem ärztlichen Notfalldienst, den Dienststellen der Polizei und den Katastrophenschutzbehörden
  • Funkaufsicht nach BOS-Vorschriften (BOS: Behörden und Organisationen mit- Sicherheitsaufgaben)

Die Integrierte Leitstelle Konstanz (ILS) ist mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik 24 Stunden rund um die Uhr im Einsatz und mit mindestens zwei Disponenten besetzt.

Weitere Informationen:

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Amt für Baurecht und Umwelt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage

Kreisbrandmeister:
Andreas Egger

T. +49 7531 800 -1124
F. +49 7531 800 -1239
Kreisbrandmeister@LRAKN.de