Ehrenamtlicher Sprachmittlerdienst im Landkreis Konstanz

Dolmetschen für soziale und gesundheitliche Einrichtungen sowie Ämter

Der ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittlerdienst ist ein Dolmetscherservice für Alltags- und Beratungsgespräche in sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen, wie Kitas, Beratungsstellen, Job Center, Schulen, Krankenhäuser, etc. Es handelt sich um eine pragmatische Hilfestellung, die nicht den vereidigten Dolmetschern vorbehalten ist.

Der ehrenamtlichen Sprachmittlerdienst besteht seit 2006 und ist eine Initiative der Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement. Kooperationspartnerin ist die Stadt Konstanz.

Mehr als 160 Sprachmittlerinnen und Sprachmittler dolmetschen in über 50 Sprachen.
Sie haben überwiegend Migrationshintergrund und sind in der Lage, Kommunikationsprobleme zu erkennen, darauf hinzuweisen und in Absprache mit der Gesprächsleitung Missverständnisse zu klären.

Ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen können den Sprachmitterdienst nutzen.

Sprachmittlerdienst nutzen

1. Kontakt aufnehmen

Falls Sie unseren Sprachmittlerdienst nutzen wollen, nehmen Sie über das Vermittlungsformular Kontakt auf.

2. Ablauf einhalten

Aktuell sind die Bedarfe nach Dolmetschern so hoch wie noch nie. Bitte folgendes beachten:

Ablauf für Nutzende

Diese Informationen bitte dringend beachten. Frau Kern koordiniert ausschließlich die Dolmetscher Einsätze, und dies ehrenamtlich. Sie ist keine Angestellte des Landratsamtes. Sie übernimmt keine Aufgaben, die von Hauptamtlichen zu erledigen sind.

  1. Anfragen idealerweise mit einer Vorlaufzeit von wenigen Tagen bis maximal zwei bis drei Wochen stellen
  2. Anfragen ausschließlich über das digitale Formular stellen
    1. sorgfältig und vollständig ausfüllen, um Rückfragen möglichst zu vermeiden, d. h.
    2. konkrete Terminangaben und vollständige und korrekte Ortsangaben (z. B. Hausnummer) eintragen.
  3. Erstattungsdokument für Auslagen und Fahrkosten
    1. Herunter laden unter www.lrakn.de/sprachmittler, ausdrucken und dem Patienten/Klienten zum Termin mitgeben (z. B. bei Arztterminen).
    2. Formular zum Termin mitgeben:
      1. Das ausgedruckte Formular ggf. dem Patienten/Klienten zum Termin mitgeben (betrifft meist Arzttermine), damit der/die Sprachmittler/in dieses nach dem Einsatz ausfüllen und Ihnen anschließend abfotografiert oder eingescannt zurücksenden kann.
    3. Bei fehlendem Formular reagieren:
      1. Falls der Patient/Klient das Formular vergisst, wird sich der/die Dolmetscher/in direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, damit Sie ihm/ihr das Formular per E-Mail zuschicken können.
    4. Bei eigener Anwesenheit Formular gemeinsam ausfüllen:
      1. Wenn Sie selbst bei dem Termin anwesend sind, füllen Sie bitte nach dem Gespräch das Erstattungsformular gemeinsam mit dem/der Dolmetscher/in aus, ohne dass dieser/diese nachfragen muss.
    5. Angaben vollständig eintragen:
      1. Bitte beachten Sie, dass im Formular Vor- und Zuname, die vollständige Adresse sowie die Bankdaten eingetragen werden müssen.
    6. Ausgefülltes Formular zügig weiterleiten:
      1. Leiten Sie das ausgefüllte Formular in beiden Fällen zügig an die auszahlende Stelle weiter, damit sichergestellt werden kann, dass die Erstattung innerhalb von drei bis vier Wochen erfolgt.
    7. An die richtige Stelle senden:
      1. Das ausgefüllte Erstattungsformular wird nie an Frau Kern oder mich gesandt. Bitte schicken Sie das Formular an Ihre auszahlende Stelle.
  4. Sprachmittler stellen keine Rechnung
  5. Frau Kern, die ehrenamtliche Einsatzkoordinatorin, ist ausschließlich für die Vermittlung zuständig.
  6. Sprachmittler dolmetschen keine Psychotherapien. Bitte vorher nachfragen, ob es sich um eine solche handelt. Falls ja, dann bitte keine Anfragen nach Dolmetscher über uns stellen.
  7. Urlaubs- oder krankheitsbedingte Abwesenheiten von Frau Kern, die in der Regel über dem Formular vermerkt sind, bitte respektieren und nicht umgehen, indem man sie per Mail oder Telefon versucht zu kontaktieren.
  8. Halten Sie sich bitte an das kleine Regelwerk (zum Beispiel Anfragen nur über Frau Kern, auch wenn Sie die Kontaktdaten des Sprachmittlers haben).
  9. Anfragen nach Sondereinsätze (z. B. Schriftliches Übersetzen) bitte ausschließlich an Evelin Walter richten
  10. Unsere Sprachmittlerinnen und Sprachmittler dolmetschen zu den finanziellen Bedingungen, die auf unserer Homepage beschrieben sind. Mit dem Ausfüllen des digitalen Anfrage-Formulars stimmen Sie diesen Bedingungen zu. Dies gilt auch für Schulen.
  11. Speziell bei Anfragen für Arzt- oder Krankenhaustermine:
    1. Name des Patienten im Formular angeben (damit der Dolmetscher in der Praxis sagen kann, für wen er bestellt wurde).
    2. Telefonnummer des Patienten angeben, damit Verspätungen oder sonstiges ausgetauscht werden können.
    3. Treffpunkt angeben (Einrichtungen, insbesondere Krankenhäuser sind groß).
    4. Name und Adresse der Praxis genau recherchieren, bevor ein Dolmetscher angefragt wird. (Achtung: Zahlendreher bei Hausnummern)
    5. Dem Patienten ein Auslagenerstattungs-Formular mitgeben, damit dieser es dem Dolmetscher aushändigen kann.
    6. Wenn das nicht klappt, dann dem Dolmetscher direkt das Formular per Mail zusenden. Das macht es aber schwieriger, da nicht alle Dolmetscher einen Drucker zu Hause.
    7. Der Dolmetscher füllt dann das Formular aus und sendet es per E-Mail an Sie zurück.
    8. Das Formular zeitnah an die Auszahlungsstelle weitergeben
    9. Informieren Sie auch Ihre neuen Kolleginnen und Kollegen, damit diese sich zurechtfinden und ein möglichst zügiger Ablauf sichergestellt werden

3. Feedback geben

Ihre Erfahrungen mit unserem Sprachmittlerdienst teilen Sie uns mit dem Feedbackformular mit.

Informationen für Sprachmittlerinnen/Sprachmittler

Aktuell sind die Bedarfe nach Dolmetschern so hoch wie noch nie. Bitte folgendes beachten:

Ablauf für Sprachmittlerin und Sprachmittler

  • Anfragen schnell beantworten
    • Bitte geben Sie Frau Kern rasch Bescheid, ob Sie einen angefragten Termin wahrnehmen können oder nicht. Auch eine Absage ist wichtig: Wenn Frau Kern Ihre Rückmeldung erhält, kann sie die Anfrage direkt an jemand anderen weitergeben. Ohne Rückmeldung muss sie ggf. erneut Kontakt mit Ihnen aufnehmen, was zeitaufwendig ist.
  • Erstattungsformular gemeinsam ausfüllen
    • Füllen Sie das Erstattungsformular nach dem Gespräch gemeinsam mit dem anwesenden Mitarbeiter aus (Vor- und Zuname, vollständige Adresse, Bankdaten und Steuer-ID).
  • Einsatzart richtig angeben
    • Wenn Sie das Formular selbständig ausfüllen, unterschiedlichen Einsatzarten beachten:
      • Hilfeplangespräche/Altersfestsetzungen werden vorher als solche angekündigt; das Abrechnungsformular wird immer gemeinsam mit dem Mitarbeiter ausgefüllt.
      • Bei allen anderen Dolmetschereinsätzen gilt Hilfeplan/Altersfestsetzung nicht.
  • Auszahlung im Blick behalten
    • Die Auszahlung dauert mindestens drei bis vier Wochen.
    • Nach vier Wochen ohne Zahlungseingang Evelin.Walter@LRAKN.de informieren.
  • Bei Einsätzen in Arztpraxen oder Krankenhäusern
    • Hat der Patient kein Auslagenerstattungsformular für Sie mitgebracht, erhalten Sie dieses beim Auftraggeber.
    • Füllen Sie das Formular vollständig und sorgfältig aus (Name, Adresse und Bankdaten).
    • Ausgefülltes Formular einscannen oder abfotografieren, an Auftraggeber (Name in E-Mail Anfrage) zurücksenden.

Fragen zum Ablauf werden an Evelin.Walter@LRAKN.de gerichtet.

Kontakt

Sozialdezernat
Fach- und Projektstelle für Bürgerschaftliches Engagement (BE)
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

Ansprechperson
Evelin Walter
T. +49 7531 800-1783
Evelin.Walter@LRAKN.de