Umschreibung von Booten

Umschreibung einer Bootszulassung innerhalb Konstanz oder der Rheinstrecke zwischen Neuhausen und Rheinfelden

Wird ein Boot veräußert und soll dieses weiterhin auf dem Bodensee oder auf der Rheinstrecke zwischen Neuhausen und Rheinfelden zum Einsatz kommen, muss die Zulassungsurkunde innerhalb von 2 Wochen nach dem Verkauf auf den neuen Eigner umgeschrieben werden.
Dem förmlichen Antrag ist eine Kopie des Kaufvertrages sowie die bisherige Zulassungsurkunde im Original beizufügen. Die Kosten für eine Umschreibung betragen bei zulassungspflichtigen Booten 27,00 € und bei registrierpflichtigen Booten 18,00 € .
Bei Motor- und Segelbooten wird das Gültigkeitsdatum der Urkunde auf den neuen Eigner übernommen. Ist die Zulassung abgelaufen, kann die Umschreibung erst vorgenommen werden, wenn eine Bootsabnahme (Nachuntersuchung) erfolgt ist.

Umschreibung einer Bootszulassung aus dem Ausland oder einem anderen Landratsamt vom Bodensee

Soll ein Boot mit Bodenseezulassung aus der Schweiz, Österreich, Lindau oder Friedrichshafen nach Konstanz umgeschrieben werden, gelten die gleichen Vorschriften wie oben beschrieben. Bei Umschreibungen aus der Schweiz wird zusätzlich ein Verzollungsnachweis verlangt, der bei Antragstellung dem Schifffahrtsamt in Kopie vorgelegt werden muss. Die Gebühr beträgt 27,00 €.

Folgende Anträge werden benötigt:

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Reichenaustraße 37
78467 Konstanz
Lage
 
T. +49 7531 800-1980
F. +49 7531 800-1999
Schifffahrt@LRAKN.de

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