Schwerbehindertenrecht (SGB IX)

Dieses Sachgebiet ist zuständig für die Statusfeststellungen nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), besser bekannt unter dem Begriff Schwerbehindertenrecht.

Jeder behinderte Mensch kann (aber muss nicht) bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung seiner (Schwer-)Behinderung stellen. Die Antragsformulare liegen im Versorgungsamt aus, werden von uns zugesandt oder können auf dieser Seite heruntergeladen werden. Je nach Vorliegen der gesundheitlichen Merkmale können Nachteilsausgleiche wie Steuerermäßigungen, Freifahrt im ÖPNV, Parkerleichterungen u.v.m. in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen zu den Nachteilsausgleichen finden Sie auf www.service-bw.de, Stichwort: Behinderung – Grad der Behinderung. Die Verfahren sind kostenfrei.

Aufgaben:

  • Bearbeitung von Erstanträgen (= erstmaliger Antrag) und Erhöhungsanträgen (= es wurde schon einmal oder mehrfach ein Antrag gestellt, Verschlechterung des Gesundheitszustands liegt vor) nach dem Schwerbehindertenrecht zur Feststellung des Vorliegens einer Behinderung
  • Feststellung des Grades der Behinderungen (GdB) anhand der im Antrag vorgetragenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Feststellung weitere gesundheitlicher Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen:

    G      Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
    aG    außergewöhnlich Gehbehindert
    H      Hilflos
    BL    Blind
    Gl     Gehörlos
    B      Berechtigung zur Mitnahme einer   Begleitperson
    RF    Rundfunk- und   Telefongebührenermäßigung
    TBL  Taubblind
  • Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit Lichtbild nach § 152 SGB IX als Nachweis zur Wahrnehmung von Rechten und Nachteilsausgleichen bei Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft, d.h. der festgestellte Grad der Behinderung beträgt 50 oder mehr
  • Ausgabe von Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV)

Zuständigkeiten:

Ansprechpartner im Schwerbehindertenrecht

Zimmer Durchwahl
07531 800 - ....
Name Anwesenheit Zuständigkeiten gemäß
Anfangsbuchstaben des Nachnamens
30 2634 Frau Lehmann Mo. - Fr. ganztags Sachgebietsleitung,
+ Amtsangehörige
31 2604 Frau Speck Mo. - Fr. vormittags
Mo. ganztags
A, R
31 2639 Frau Steiner Mo. - Fr. ganztags C, I, P, St-Sz, U, Z
32 2638 Frau Bach Mo. - Do. vormittags
Mi. ganztags
M
32 2636 Frau Stoffel Mo. - Fr. ganztags K, L
33 2647 Frau Bruttel Mo. - Fr. ganztags Sa-Ss
33 2628 Frau Meiss Mo. - Fr. ganztags D, F, G
34 2640 Herr Kaiser Mo. - Fr. ganztags N, O, Q, V, Y + Antragssteller Schweiz + Liechtenstein + Amtsangehörige
35a 2646 Frau Uhl-Matt Mo. - Do. vormittags
Mo. + Di. ganztags
E, W, X
35a 2635 Frau Billi Mo. - Fr. ganztags H, J , T
37 2653 Frau Graf Mo. - Fr. vormittags
Di. + Do. ganztags
B
37 2630 Frau Jeschke Mo. - Fr. ganztags Antragseingabe, Überweisungen, ÄD / BlindÄD, Wertmarken ….
  2621 Auskunft Allgemein Versorgungsamt@LRAKN.de  

Weitere Informationen:

Das Bürgerbüro für das Schwerbehindertenrecht befindet sich in der Scheffelstraße 15 in Radolfzell, EG, Zimmer 2 .

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Amt für Gesundheit und Versorgung
Scheffelstr. 15
78315 Radolfzell
Lage

T. +49 7531 800-2621  ̶  Servicezeiten siehe unten
F. +49 7531 800-2668
Versorgungsamt@LRAKN.de

Servicezeiten des Bürgerbüros für Schwerbehindertenrecht:

Das Bürgerbüro für das Schwerbehindertenrecht befindet sich in der Scheffelstraße 15 in Radolfzell, EG, Zimmer 2 .

Mo. 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr                   
Mi. 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr          
Do. geschlossen
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr