
Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
Dieses Sachgebiet ist zuständig für die Statusfeststellungen nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), besser bekannt unter dem Begriff Schwerbehindertenrecht.
Jeder behinderte Mensch kann (aber muss nicht) bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung seiner (Schwer-)Behinderung stellen. Die Antragsformulare liegen im Versorgungsamt aus, werden von uns zugesandt oder können auf dieser Seite heruntergeladen werden. Je nach Vorliegen der gesundheitlichen Merkmale können Nachteilsausgleiche wie Steuerermäßigungen, Freifahrt im ÖPNV, Parkerleichterungen u.v.m. in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zu den Nachteilsausgleichen finden Sie auf www.service-bw.de, Stichwort: Behinderung – Grad der Behinderung. Die Verfahren sind kostenfrei.
Aufgaben:
- Bearbeitung von Erstanträgen (= erstmaliger Antrag) und Erhöhungsanträgen (= es wurde schon einmal oder mehrfach ein Antrag gestellt, Verschlechterung des Gesundheitszustands liegt vor) nach dem Schwerbehindertenrecht zur Feststellung des Vorliegens einer Behinderung
- Feststellung des Grades der Behinderungen (GdB) anhand der im Antrag vorgetragenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Feststellung weitere gesundheitlicher Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen:
G Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
aG außergewöhnlich Gehbehindert
H Hilflos
BL Blind
Gl Gehörlos
B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
RF Rundfunk- und Telefongebührenermäßigung
TBL Taubblind - Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit Lichtbild nach § 152 SGB IX als Nachweis zur Wahrnehmung von Rechten und Nachteilsausgleichen bei Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft, d.h. der festgestellte Grad der Behinderung beträgt 50 oder mehr
- Ausgabe von Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV)
Zuständigkeiten:
Ansprechpartner im Schwerbehindertenrecht
Zimmer | Durchwahl 07531 800 - .... |
Name | Anwesenheit | Zuständigkeiten gemäß Anfangsbuchstaben des Nachnamens |
---|---|---|---|---|
30 | 2634 | Frau Lehmann | Mo. - Fr. ganztags | Sachgebietsleitung, + Amtsangehörige |
31 | 2604 | Frau Speck | Mo. - Fr. vormittags Mo. ganztags |
A, R |
31 | 2639 | Frau Steiner | Mo. - Fr. ganztags | C, I, P, St-Sz, U, Z |
32 | 2638 | Frau Bach | Mo. - Do. vormittags Mi. ganztags |
M |
32 | 2636 | Frau Stoffel | Mo. - Fr. ganztags | K, L |
33 | 2647 | Frau Bruttel | Mo. - Fr. ganztags | Sa-Ss |
33 | 2628 | Frau Meiss | Mo. - Fr. ganztags | D, F, G |
34 | 2640 | Herr Kaiser | Mo. - Fr. ganztags | N, O, Q, V, Y + Antragssteller Schweiz + Liechtenstein + Amtsangehörige |
35a | 2646 | Frau Uhl-Matt | Mo. - Do. vormittags Mo. + Di. ganztags |
E, W, X |
35a | 2635 | Frau Billi | Mo. - Fr. ganztags | H, J , T |
37 | 2653 | Frau Graf | Mo. - Fr. vormittags Di. + Do. ganztags |
B |
37 | 2630 | Frau Jeschke | Mo. - Fr. ganztags | Antragseingabe, Überweisungen, ÄD / BlindÄD, Wertmarken …. |
2621 | Auskunft Allgemein | Versorgungsamt@LRAKN.de |
Weitere Informationen:
- NEU: Feststellung der Schwerbehinderung elektronisch beantragen (Schwerbehindertenausweis)
- Antrag zur Feststellung einer Behinderung (Erstantrag) (PDF / 316 KB)
- Änderungsantrag (PDF / 342 KB)
- Hinweise zum Datenschutz (PDF / 130 KB)
- Ausfüllhilfe und Merkblatt zum Erstantrag (PDF / 251 KB)
- NEU: Parkerleichterungen elektronisch beantragen
- Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Diese Parkerleichterung ist eine Ausnahmegenehmigung und gilt nur in Deutschland. Bekannt auch als "orangefarbener Parkausweis". - Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen
Diese Parkerleichterung gilt in allen Staaten der Europäischen Union (EU-Parkausweis) und ist allgemein bekannt als "blauer Parkausweis".
- Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
- Informationen zum Vorliegen einer Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen finden Sie unter www.service-bw.de, Stichwort: Behinderung – Grad der Behinderung
Das Bürgerbüro für das Schwerbehindertenrecht befindet sich in der Scheffelstraße 15 in Radolfzell, EG, Zimmer 2 .
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Amt für Gesundheit und Versorgung
Scheffelstr. 15
78315 Radolfzell
Lage
T. +49 7531 800-2621 ̶ Servicezeiten siehe unten
F. +49 7531 800-2668
Versorgungsamt@LRAKN.de
Servicezeiten des Bürgerbüros für Schwerbehindertenrecht:
Das Bürgerbüro für das Schwerbehindertenrecht befindet sich in der Scheffelstraße 15 in Radolfzell, EG, Zimmer 2 .
Mo. | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Di. | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mi. | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Do. | geschlossen |
Fr. | 08:00 - 12:00 Uhr |