Badegewässer im Landkreis Konstanz

Der Bodensee als größter Binnensee Deutschlands und gleichzeitig internationales Gewässer im Dreiländereck Deutschland, Österreich und der Schweiz bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Besonders in der warmen Jahreszeit zählen neben einer Reihe anderer Wassersportaktivitäten das Baden und Schwimmen im See zur beliebtesten Freizeitgestaltung der einheimischen Bevölkerung und der Gäste von nah und fern.

Warme Sommertage locken zahlreiche Besucher in die Strandbäder am Bodenseeufer. Der Landkreis Konstanz mit über 1/3 der Gesamtuferlänge des Bodensees (104 km von 273 km) hat eine Vielzahl reizvoller Strandbäder und Campingplätze mit umfangreicher Infrastruktur zu bieten. Auch für die Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung ist der hohe Wert des aktiven Schwimmens im Bewusstsein der Bevölkerung fest verankert. Außerdem belegen eine Reihe von wissenschaftlichen Studien, dass durch regelmäßige körperliche Aktivitäten wie durch Schwimmen die Häufigkeit chronischer Erkrankungen wie Erkrankungen des Bewegungsapparates, koronare Herzerkrankung, Übergewicht und Stoffwechselerkrankungen reduziert bzw. günstig beeinflusst wird. Es ist daher ein sinnvolles gesundheitspolitisches Ziel, das aktive Schwimmen für breite Bevölkerungskreise durch Zugang zu öffentlichen Bädern und Freibadegewässern zu fördern.

Gesundheitliche Anforderungen an Badegewässer

Ungetrübte Badefreuden erhofft sich jeder, der einen Sprung ins kühle Nass wagt. Rund um den See werden alle offiziellen Badestellen daher regelmäßigen Qualitätskontrollen unterzogen. Im Landkreis Konstanz ist für die die hygienische Überwachung der 34 Badeplätze am Bodenseeufer, die beiden Badeplätze am Hochrhein und die fünf Badeplätze an Binnenseen das Gesundheitsamt zuständig.

Die Kontrollen erfolgen in Deutschland und Österreich in Anlehnung an die EU-Badewasserrichtlinie, die Schweiz hat eigene Empfehlungen für die hygienische Beurteilung von See- und Flussbädern, die sich nur unwesentlich von der EU-Richtlinie unterscheiden. Bei der Überwachung steht der infektionshygienische Zustand der Badegewässer im Vordergrund. Infektionserreger (Bakterien, Viren, Parasiten, Wurmeier) können durch die Belastung eines Gewässers mit Abwässern, durch die Badenden selbst oder durch Wasservögel und andere Tiere eingetragen werden.

Der Ausschluss einer Gesundheitsgefährdung ist für die Zulassung eines Gewässers als Badegewässer daher die wichtigste Forderung.

Weitere Informationen:

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