Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.
 
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder gewerbliche Anlagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumsfähig sind.

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beispielsweise, wenn Sie vorhaben,
  • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
  • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.
Erforderlichen Unterlagen und Angaben für die Abgeschlossenheitsbescheinigung sind:
  1. Lageplan (Papierformat DIN A3),
  2. Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung (Papierformat DIN A3) und
  3. im zeichnerischen Lageplan oder Grundriss eingezeichnete und vermasste Stellplätze und Gartenanteile, soweit diese Teil der Abgeschlossenheitsbescheinigung sein sollen. Außerdem sind die Grenzabstände der Stellplätze und Gartenanteile zu vermassen.

Es wird empfohlen die Antragsunterlagen in der Anzahl einzureichen in welcher Sie auch Sondereigentum ausweisen möchten (zuzüglich einer Fertigung für die Unterlagen der Unteren Baurechtsbehörde). Sollten Sie zum Beispiel für drei Wohnungen und eine Gewerbeeinheit Sondereigentum ausweisen möchten, so benötigt die untere Baurechtsbehörde die Unterlagen in
5-facher Ausfertigung.
 
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Rückfragen können Sie jederzeit an uns wenden.

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